Bundesregierung Deutschland will Athen für zurückgeschickte Flüchtlinge Geld geben

Weil Schutzberechtigten in Griechenland Obdachlosigkeit und Verelendung droht, werden Flüchtlinge häufig nicht aus Deutschland dorthin zurückgeschickt werden. Die Bundesregierung will das ändern.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Im ersten Quartal 2021 haben etwa 2900 Ausländer in Deutschland einen Asylantrag gestellt, denen bereits in Griechenland internationaler Schutz zuerkannt worden war. Quelle: dpa

Die Bundesregierung hat Athen angeboten, sich finanziell an der Versorgung von aus Deutschland nach Griechenland zurückgeschickten Flüchtlingen zu beteiligen. Ob die griechische Regierung dieses Angebot annehmen werde, sei noch offen, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Sonntag auf Nachfrage. Über den Vorschlag hatte zuerst die „Welt am Sonntag“ berichtet.

Hintergrund ist, dass deutsche Verwaltungsgerichte in zahlreichen Fällen entschieden haben, dass in Griechenland anerkannte Schutzberechtige aufgrund der schlechten Unterbringungs- und Versorgungssituation nicht dorthin zurückgebracht werden. Das Bundesinnenministerium sieht dadurch die Architektur des gesamten gemeinsamen Europäischen Asylsystems gefährdet.

Laut Ministerium haben im ersten Quartal dieses Jahres etwa 2900 Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland einen Asylantrag gestellt, denen bereits in Griechenland internationaler Schutz zuerkannt worden war. Darüber hinaus hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Angaben zufolge im gleichen Zeitraum rund 2100 Übernahme-Ersuchen für Asylsuchende im Rahmen der sogenannten Dublin-Verordnung an Griechenland gerichtet. Diese Verordnung besagt, dass im Regelfall das Land, in dem ein Asylsuchender zuerst registriert wird, für seinen Antrag zuständig ist.

Wie viel Geld Deutschland für eine ordentliche Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge, die es nach Griechenland zurückschicken will, ausgeben würde, ist noch nicht klar. Die Überlegungen befinden sich wohl noch in einem sehr frühen Stadium. Das Bundesinnenministerium teilte lediglich mit, Deutschland sei bereit, „eine entsprechende Unterbringung und Versorgung von aus Deutschland zurückzuführenden Schutzberechtigten auch mit eigenen Ressourcen zu unterstützen“.

Verwaltungsrichter hatten mehrfach festgestellt, dass anerkannten Schutzberechtigten im EU-Mitgliedstaat Griechenland Obdachlosigkeit und Verelendung droht. Flüchtlinge erhielten keine ausreichenden Sozialleistungen und hätten in Griechenland auch keine reelle Chance, sich ein Existenzminimum aufzubauen.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%