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BundestagSpitze der Unionsfraktion stellt drei Modelle zur Wahlrechtsreform zur Debatte

Die drei Modelle werden am Dienstag besprochen. Erreicht werden soll ein Meinungsbild der Abgeordneten, womit der Fraktionschef in weitere Verhandlungen gehen kann. 29.06.2020 - 23:05 Uhr

Durch die Wahlrechtsreform soll ein weiteres Aufblähen des Bundestags verhindert werden.

Foto: dpa

Die Diskussion über eine Wahlrechtsreform, mit der ein weiteres Aufblähen des Bundestags verhindert werden soll, nimmt immer mehr an Fahrt auf. Die Spitze der Unionsfraktion will dazu an diesem Dienstag in der Fraktionssitzung (17.00 Uhr) drei Modelle zur Debatte stellen, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur in Berlin am Montag nach einer Sitzung des Fraktionsvorstands aus Unionskreisen. Ziel sei ein Meinungsbild der Abgeordneten, mit dem Fraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) in weitere Verhandlungen mit SPD und Opposition gehen könne.

Nach einem auch intern kontrovers diskutierten Vorstoß von Brinkhaus zur Deckelung der Abgeordnetenzahl bei 750 und nachdem die CSU signalisiert hatte, von 2025 an einer Verringerung der Zahl der Wahlkreise zuzustimmen, sei der Gordische Knoten geplatzt, hieß es weiter. Eine Verringerung der Zahl der Wahlkreise hatte die CSU bisher kategorisch abgelehnt.

Das von Brinkhaus eingebrachte Modell eines Notfallmechanismus für die Bundestagswahl 2021 sieht ab einer Zahl von 750 Abgeordneten eine Kappung vor. Danach soll im Wechsel je ein Überhangmandat nicht durch Ausgleichsmandate kompensiert und ein Direktmandat gestrichen werden – bis man bei der Höchstzahl von 750 Sitzen angelangt ist. Von 2025 an sieht dieses Modell eine Reduzierung der Wahlkreise von jetzt 299 auf 280 vor, sieben Überhangmandate sollen ausgleichslos bleiben.

Das zweite Modell sieht ein Vorziehen der Reduzierung der Zahl der Wahlkreise auf 280 schon für 2021 vor, der Notfallmechanismus würde entfallen. In Unionskreisen hieß es, dieses Modell sei technisch schwierig umzusetzen, aber möglich.

Das dritte Modell entspricht dem CSU-Vorschlag vom Montag: Es beinhaltet die einmalige Anwendung einer Höchstgrenze für 2021 von 699 Abgeordneten – 299 Wahlkreiskandidaten und maximal 400 Listenmandate. Bei einem Überschreiten der Höchstgrenze solle die Zahl der Abgeordneten im Verhältnis der Fraktionen reduziert werden. Ab 2025 würde die Größe des Bundestages durch eine Kombination von ausgleichslosen Überhangmandaten und einer Reduzierung der Zahl der Wahlkreise begrenzt.

dpa
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