Ceta Kanada verärgert über Wiederstand gegen Handelsabkommen

Kanada ist wütend über den Wiederstand gegen das Freihandelsabkommen Ceta innerhalb der EU. Für Ministerpräsident Trudeau steht der Ruf Europas als Partner generell auf dem Spiel. Kanada macht noch einmal Zugeständnisse.

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Kanada ist verärgert über europäische Bedenken beim Abschluss des Handelsabkommens. Quelle: Reuters

Ottawa/Brüssel Der kanadische Ministerpräsident Justin Trudeau ist über den Widerstand in der EU gegen das Handelsabkommen Ceta verärgert. „Wenn sich (...) zeigt, dass Europa unfähig ist, einen fortschrittlichen Handelspakt mit einem Land wie Kanada abzuschließen, mit wem glaubt Europa dann noch in kommenden Geschäfte machen zu können?“, sagte der liberale Regierungschef am Donnerstag in Ottawa nach Gesprächen mit seinem französischen Kollegen Manuel Valls. Sollte Europa den Pakt nicht abschließen, werde davon die Botschaft ausgehen, dass Europa einen nicht sehr produktiven Pfad gewählt habe. „Und das wäre sehr schlimm“, sagte Trudeau.

Die Vereinbarung könnte nach Einschätzung Kanadas und der EU den Handel zwischen beiden Seiten um bis zu 20 Prozent steigern. Allerdings gibt es Widerstand gegen das Vorhaben. So schließt die belgische Region Wallonien ihr Veto nicht aus, was ein Nein Belgiens nach sich ziehen würde. Auch Österreich und Slowenien zögern. Die Zustimmung der EU muss aber einstimmig sein. Die Bundesregierung ist für das Vorhaben und bekam am Donnerstag Rückenwind durch das Bundesverfassungsgericht, das Eilanträge gegen Ceta zurückwies.

Gleichwohl hatten in Deutschland jüngst Hunderttausende gegen den Pakt und gegen das geplante TTIP-Abkommen zwischen Europa und den USA demonstriert. Sie fürchten den Abbau von Umwelt- und Sozialstandards sowie eine zu große Macht von Konzernen. Die Mehrheit der EU-Regierungen erhoffen sich indes von dem seit 2009 meist geheim verhandelten Pakt Vorteile durch einheitliche Standards und den Abbau von Zöllen. Besiegelt werden soll das Ceta-Abkommen am 27. Oktober.

Kanada erklärte sich nun bereit, dass in die geplante Zusatzerklärung zu Ceta ein konkreter Verweis auf das EU-Vorsorgeprinzip aufgenommen wird. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur ist eine entsprechende Passage Teil des neuen Textentwurfs, der am Donnerstag vom Verhandlungsteam an die EU-Mitgliedstaaten geschickt wurde. Er soll am kommenden Dienstag von den EU-Handelsministern endgültig genehmigt werden.

Auf Deutsch übersetzt heißt es in dem Dokument: „Die Europäische Union, ihre Mitgliedstaaten und Kanada bestätigen noch einmal ihre Verpflichtungen, die sie hinsichtlich von Vorsorge in internationalen Abkommen eingegangen sind.“

Dieser Satz soll als klare Bestätigung dienen, dass EU-Regeln zum Verbraucherschutz durch Regelungen in Ceta nicht ausgehebelt werden können. Das sogenannte Vorsorgeprinzip ermöglicht eine schnelle Reaktion auf mögliche Gesundheits- und Umweltgefahren. So können beispielsweise Produkte vorsorglich vom Markt genommen werden - auch dann, wenn die verfügbaren wissenschaftlichen Daten noch keine umfassende Risikobewertung zulassen.

Ceta-Kritiker hatten zuvor bemängelt, dass es in dem ursprünglichen Entwurf für die Zusatzerklärung keinen eindeutigen Hinweis auf das EU-Vorsorgeprinzip gegeben hatte.

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