Ceta-Klagen Verfassungsgericht legt „strengen Maßstab“ an

Am Donnerstag will das Verfassungsgericht über die Eilanträge zum Stopp des Freihandelsabkommens Ceta entscheiden. Es steht viel auf dem Spiel: Bekommen die Kläger Recht, läge das Vertragswerk für die gesamte EU auf Eis.

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Das Gericht verhandelt mündlich zu Eilanträgen gegen das Freihandelsabkommen Ceta. Quelle: dpa

Karlsruhe Das Bundesverfassungsgericht will bei der Prüfung der Eilanträge zum Stopp des EU-Freihandelsabkommens mit Kanada (Ceta) angesichts der gravierenden Folgen einer solchen Entscheidung einen strengen Maßstab anlegen. „Das gilt ganz besonders, wenn – wie im vorliegenden Fall – eine Maßnahme mit völkerrechtlichen oder außenpolitischen Außenwirkungen in Rede steht“, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Mittwoch in Karlsruhe zum Auftakt der Verhandlung.

Eine Entscheidung über die Eilanträge hat das Gericht für Donnerstag angekündigt. Dabei steht viel auf dem Spiel: Sollte die Bundesregierung, wie es die Kläger beantragen, dem Pakt am 18. Oktober nicht zustimmen können, läge das Vertragswerk für die gesamte Europäische Union (EU) auf Eis, da es nur einstimmig angenommen werden kann.

„Der Schaden für das Ansehen der EU und der Bundesregierung wäre gigantisch“, warnte daher Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, der die Bundesregierung vor Gericht vertrat. „Für Europa wäre das eine Katastrophe.“ Es sei fraglich, ob Europa noch ernst genommen werde, wenn es mit einem ihm nahestehenden Land wie Kanada ein solches Abkommen nicht zustande bekäme. Die EU-Staaten erhoffen sich mehr Wirtschaftswachstum durch einen verstärkten Handel zwischen Kanada und der EU. "Was in Deutschland an Sorgen existiert, ist in anderen Ländern der EU Hoffnung", sagte der SPD-Chef.

Die Kläger, die mit Vollmachten von mehr als 190.000 Bürgern vor Gericht das vorläufige Inkrafttreten des Abkommens Anfang 2017 verhindern wollen, sehen das im Grundgesetz verbürgte Demokratieprinzip und das Wahlrecht der Bürger durch Ceta verletzt. Dies gelte insbesondere für die Ceta-Ausschüsse, die den Vertrag ohne Beteiligung der nationalen Parlamente ändern könnten, und die Klagemöglichkeiten für Unternehmen vor einem Investitionsgericht.

Geklagt haben ein Bündnis der Initiativen Mehr Demokratie, Foodwatch und Campact sowie eine Bürgerin mit Vollmachten von zusammen mehr als 190.000 Unterstützern. Auch Parlamentarier der Linken und ein EU-Abgeordneter der Ökologisch-Demokratischen Partei legten Beschwerde ein. "Die Bürger müssen am Ende alle Schäden, die kommen werden, wie beim Umweltschutz, mit ihrem Portemonnaie und ihrem Leib aushalten", befürchtete etwa Marianne Grimmenstein-Balas. Die Rentnerin aus Lüdenscheid gewann 68.000 Bürger als Mitkläger. "Das wesentliche ist die Aushebelung der Demokratie", sagte Klaus Ernst, Bundestagsabgeordneter der Linken.

Die Eilanträge zielen in einem ersten Schritt darauf ab, die Zustimmung der Bundesregierung zu dem Freihandelsabkommen zu verhindern, bis über die von ihnen beklagten Verstöße gegen das Grundgesetz geurteilt ist. Die Verhandlung wird um die Frage kreisen, wie eilbedürftig eine Entscheidung zu den Verfassungsbeschwerden angesichts des Zeitplans für das Abkommen ist: Danach sollen die EU-Handelsminister am 18. Oktober Ceta einstimmig annehmen. Die EU-Mitgliedstaaten und Kanada wollen den Vertrag dann auf dem EU/Kanada-Gipfel am 27. Oktober besiegeln.

Nach Zustimmung des Europäischen Parlaments könnte Ceta Anfang 2017 in Teilen vorläufig inkraft treten. Vollständig gelten würde es erst nach der Ratifizierung durch die Parlamente der 28 Mitgliedstaaten, was bis zu vier Jahre dauern kann. Zu klären ist jetzt unter anderem, ob die von den Klägern monierten Regeln schon bei ihrer geplanten vorläufigen Anwendung zu unwiderbringlichen Nachteilen führen. Ob sie verfassungswidrig sind, wird das Gericht später im Hauptsacheverfahren entscheiden.

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