Die Zahl der Corona-Neuinfektionen steigt in einigen Regionen in Frankreich rapide an. Somit besteht in Frankreich derzeit laut dem Auswärtigen Amt eine Covid-19-bedingte Teilreisewarnung.
Auch die Regionen Korsika, Okzitanien, Provence-Alpes-Côte d'Azur sowie die französischen Überseegebiete Guadeloupe, Martinique, La Réunion, Saint-Barthélemy, Saint-Martin, Französisch-Guayana und Französisch-Polynesien sind betroffen. Diese Regionen wurden auch von Deutschland als Hochrisikogebiete eingestuft. Dabei müssen Reiserückkehrer zusätzliche Maßnahmen bei der Einreise nach Deutschland treffen.
Zusätzlich gilt in ganz Frankreich seit dem 9. August eine strengere Nachweispflicht über eine vollständige Impfung, Genesung oder ein negatives Testergebnis. So muss beim Besuch eines Cafés oder Restaurants sowie Fahrten mit Fernzügen und Reisebussen der Gesundheitspass („pass sanitaire“) vorgelegt werden. Hierzu reicht aber der internationale Impfpass, der digital auf dem Handy gespeichert werden kann.
Wie hoch ist die Inzidenz und der Anteil der Delta-Variante bei Corona-Neuinfektionen in Frankreich?
Die 7-Tage-Inzidenz in Frankreich liegt derzeit bei 216,6. Von allen Corona-Neuinfektionen sind mittlerweile 84,4 Prozent auf die Delta-Variante zurückzuführen.
Wie hoch ist die Impfquote in Frankreich?
In Frankreich sind aktuell 70,58 Prozent der Bevölkerung erstmalig geimpft. 56,67 Prozent haben schon eine Zweitimpfung erhalten.
Was müssen Urlauber vor einer Reise nach Frankreich beachten?
Grundsätzlich ist die Einreise von Deutschland nach Frankreich auch bei hohen Inzidenzen möglich. Reisende ab 12 Jahren müssen allerdings einen negativen PCR-Test, Antigentest, einen Nachweis über die vollständige Impfung gegen das Coronavirus oder einen Genesungsnachweis vorlegen. Zusätzlich hat die französische Regierung ein Ampelsystem eingeführt, das Länder in verschiedene Risikostufen einteilt. So müssen Reisende, die aus orange oder rot eingestuften Ländern kommen, neben einem negativen Test auch einen nachvollziehbaren Grund für die Reise belegen. Allerdings gilt dies nur für Personen, die noch nicht vollständig geimpft sind. Die Einreise aus Deutschland und allen anderen EU-Mitgliedstaaten ist weiterhin für jeden ohne triftigen Grund möglich. Eine Liste der betroffenen Länder finden Sie auf der Seite des französischen Außenministeriums.
Welche Regeln gelten vor Ort?
In Frankreich haben alle öffentlichen Einrichtungen, Restaurants, Cafés, Museen, Geschäfte, Konzert- und Opernsäle, Vergnügungsparks, Stadien oder Freibäder wieder mit Einschränkungen geöffnet. Trotzdem ist zu beachten, dass das Coronavirus sich je nach Region unterschiedlich schnell ausbreitet. So ist die Metropolregion Paris beispielsweise stärker betroffen, als die Bretagne.
Um Zugang zu öffentlichen Einrichtungen zu erhalten, brauchen Reisende den „pass sanitaire“, über den die Impfbescheinigung, ein negatives Testergebnis oder der Nachweis über eine Genesung digital hochgeladen werden kann. Die zugehörige App heißt „TousAntiCovid“ und ähnelt der Corona-Warn-App in Deutschland. Es werden allerdings auch Nachweise über die deutschen Apps („CovPass“ oder „Corona-Warn-App“) sowie deren Nachweis in Papierform akzeptiert.
Viele Restaurants und Bars verfügen zudem über eine Rückrufliste „cahier de rappel“. Hier müssen sich Besucher im Falle einer Nachverfolgung mit ihren Kontaktdaten eintragen.
Die Maskenpflicht in Frankreich ist zwar grundsätzlich entfallen, Personen ab 11 Jahren müssen trotzdem in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. So gilt weiterhin auch eine Maskenpflicht bei Menschenansammlungen in Warteschlangen oder auf Märkten.
Was müssen Urlauber bei der Rückkehr aus Frankreich beachten?
Am 1. August trat die neue Testpflicht in Deutschland in Kraft. So müssen Personen, die über kein gültiges EU-Covid-Zertifikat verfügen, ein negatives Testergebnis bei der Rückkehr nach Deutschland vorlegen. Bei einem PCR-Test darf das Testergebnis nicht älter als 72 Stunden sein, bei Antigen-Tests nicht älter als 48 Stunden. Bei einem Verstoß gegen die Regelungen droht ein Bußgeld.
Einige Teile Frankreichs gelten nach wie vor als Hochrisikogebiet. Rückkehrer aus diesen Gebieten, die nach Deutschland einreisen wollen, müssen sich vor der Rückreise über die digitale Einreiseanmeldung der Bundesregierung registrieren. Zusätzlich muss der Nachweis über eine vollständige Impfung, Genesung oder ein negatives Testergebnis vorgewiesen werden. Sollten Reiserückkehrer aus einem Hochrisikogebiet in Frankreich einreisen, müssen sie sich zudem in eine zehntägige Quarantäne begeben. Die Quarantäne kann allerdings beendet werden, sobald der Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung im Einreiseportal hochgeladen wurde. Wenn die Nachweise schon vor der Ankunft in Deutschland online übermittelt wurden, muss die Quarantäne erst gar nicht angetreten werden. Sollten Reiserückkehrer aus Hochrisikogebieten in Frankreich nicht über einen Nachweis über eine Impfung oder Genesung verfügen, so kann die Isolation durch ein negatives Testergebnis verkürzt werden. Dabei ist zu beachten, dass dieser Test erst fünf Tage nach der Einreise in Deutschland durchgeführt werden kann. Somit müssen Personen, die noch nicht vollständig geimpft oder genesen sind mindestens fünf Tage in Quarantäne begeben. Sobald die negativen Testergebnisse übermittelt wurden, kann die Quarantäne dann wieder aufgehoben werden.
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