US-Präsident Joe Biden hat die Corona-Pandemie für beendet erklärt. „Die Pandemie ist vorbei aber wir haben immer noch ein Problem mit Covid“, sagte Biden in einem am Sonntagabend (Ortszeit) ausgestrahlten TV-Interview. Das Interview wurde am Donnerstag aufgezeichnet – unter anderem als Biden die Auto-Messe in Detroit im Bundesstaat Michigan besuchte. „Wie Sie sehen, trägt hier niemand eine Maske. Alle scheinen in ziemlich guter Verfassung zu sein. Ich glaube also, dass sich die Situation ändert, und ich denke, dies ist ein perfektes Beispiel dafür“, sagte der US-Präsident weiter.
Der US-Präsident war im Juli positiv auf Corona getestet worden und wurde mit dem Covid-Medikament Paxlovid behandelt. Ende August infizierte sich seine Ehefrau Jill mit dem Virus und wurde ebenfalls mit dem Medikament behandelt. In den USA sterben im Sieben-Tage-Schnitt täglich rund 390 Menschen infolge einer Covid-19-Erkrankung.
Corona-Regeln für den Herbst und Winter
Vorgesehen ist auch, dass die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitsbereich bleibt. „Es sollte nicht weiter Unfrieden gestiftet werden, nur weil der Bundestag nicht die Kraft hatte, eine allgemeine Impfpflicht zu beschließen“, sagte Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) der Deutschen Presse-Agentur.
Mit der Neuregelung wird Corona in eine Liste besonders ansteckender Infektionskrankheiten aufgenommen wie Cholera, Masern, Keuchhusten und Pest. Personen, die erkrankt sind oder bei denen der Verdacht besteht, dürfen Schulen und Kitas dann nur mit ärztlichem Attest oder negativem Test betreten – eine fünftägige Quarantäne allein reicht nicht. Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU) nannte das eine „Katastrophe für Schülerinnen und Schüler“.
Die Gesellschaften für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) und für Pädiatrische Infektiologie (DGPI) sowie der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) sehen das wie Prien. Auch bei einem anhaltenden Schnupfen könne dann von Kindern jeden Tag ein neuer Test verlangt werden. Es drohe Willkür.
Der Deutsche Städtetag findet die Schutzmaßnahmen hingegen unzureichend. „Im Wesentlichen sind nur eingeschränkte Maskenpflichten im Gesetz vorgesehen“, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Das ist zu wenig, wenn die Corona-Infektionen rasant steigen und wir schnell Maßnahmen zur Infektionseindämmung brauchen.“ Er befürchtet einen neuen Flickenteppich mit von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Maßnahmen: „Das ist nicht hilfreich.“ Es bleibe auch unklar, bei welcher Infektionslage die Länder zusätzliche Instrumente einsetzen.
- Bundesweit vorgeschrieben werden FFP2-Masken in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen und auch in Fernzügen, wobei für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren eine einfache OP-Maske reicht. In Flugzeugen fällt die Maskenpflicht jedoch weg. In Pflegeheimen und Kliniken muss außerdem vor dem Zutritt ein negativer Test vorgelegt werden.
- Die Länder können weitere Auflagen verhängen: eine Maskenpflicht in Nahverkehrszügen und -bussen sowie in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Geschäften, Restaurants und Veranstaltungsräumen. Zwingend davon auszunehmen ist in der Gastronomie und bei Veranstaltungen, wer einen negativen Test vorzeigt.
- An Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können. Ab Klasse fünf ist eine Maskenpflicht möglich, falls das „zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich“.
- Wenn sich die Infektionslage verschlimmert, können die Länder mit einem Landtagsbeschluss weitere Vorgaben machen: Maskenpflicht auch bei Draußen-Veranstaltungen, wenn Abstände von 1,50 Metern nicht möglich sind; Besucher-Obergrenzen für Innen-Veranstaltungen; Hygienekonzepte für Betriebe und andere Einrichtungen.
- Ferner ist eine neue bundesweite Impfkampagne geplant. Informiert werden soll über die Impfstoffe, die an neue Virusvarianten angepasst sind. Zudem sollen Medikamente bei Covid-19-Erkrankten stärker zum Einsatz kommen, wie Lauterbach ankündigte. Auch soll es bessere, tagesaktuelle Daten zur Klinikbelegung geben. Heime müssen Beauftragte benennen, die sich um Impfungen, Hygiene und Therapien für Erkrankte etwa mit dem Medikament Paxlovid kümmern.
US-Behörden hatten zuletzt zwei an die Omikron-Variante angepasste Corona-Impfstoffe zugelassen. Bei den beiden Präparaten handelt es sich um sogenannte bivalente mRNA-Impfstoffe der Unternehmen Biontech/Pfizer und Moderna.
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