Datenverkehr Nach harter diplomatischer Arbeit: G7 einigen sich auf Regeln für Digitalhandel

Die Vereinbarung für den Digitalhandel gilt als Kompromiss zwischen dem Datenschutz europäischer Länder und dem offeneren Ansatz der USA. Unternehmen sollen auf weniger Hindernisse treffen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat Deutschland bei den Verhandlungen zum Digitalhandel vertreten. Quelle: Reuters

Die sieben größten westlichen Industriestaaten (G7) haben sich auf gemeinsame Regeln für den Digitalhandel geeinigt. Es sei ein Durchbruch erzielt worden, der Geschäfte im Volumen von Hunderten Milliarden Pfund liberalisieren könne, erklärte die britische G7-Präsidentschaft am Freitag im Anschluss an ein Handelsminister-Treffen in London.

Die Vereinbarung sei ein Kompromiss aus dem strengen Datenschutz europäischer Länder und dem offeneren Ansatz der USA. Es gehe unter anderem um Prinzipien für den grenzüberschreitenden Datenverkehr, um Arbeitnehmer- und Verbraucherschutz sowie um digitale Handelssysteme.

Die G7 lehnten digitalen Protektionismus und Autoritarismus ab, heißt es in dem von Großbritannien veröffentlichten Kommunique. In einem Ergänzungsdokument schreiben die G7: „Wir sollten uns mit ungerechtfertigten Hindernissen für den grenzüberschreitenden Datenfluss beschäftigen und uns gleichzeitig weiter um Datenschutz, den Schutz der Privatsphäre und des geistigen Eigentums sowie um die Sicherheit kümmern.“

Ein Vertreter der britischen Regierung erklärte, die Einigung zum Digitalhandel sei das Ergebnis harter diplomatischer Arbeit. „Jahrelang waren die weltweiten Spielregeln wie der Wilde Westen.“ Das habe es Unternehmen schwergemacht, die immensen Möglichkeiten zu nutzen, die sich böten.

Für Deutschland nahm Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier an dem Treffen teil. Nach Großbritannien wird Deutschland im Jahr 2022 die G7-Präsidentschaft übernehmen.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%