Der Fall Freiburg De Maizière erhebt Vorwürfe gegen griechische Behörden

Nach dem Abgleich von Fingerabdrücken mit einem Fall auf Korfu ist die Polizei sicher: Der Verdächtige im Freiburger Mordfall hat eine kriminelle Vergangenheit. In der Kritik stehen nun die Behörden aus Griechenland.

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Der junge Mann kam dann als Flüchtling im November 2015 nach Deutschland. Ihm wird zur Last gelegt, Mitte Oktober dieses Jahres eine 19 Jahre alte Studentin in Freiburg vergewaltigt und ermordet zu haben. Quelle: dpa

Freiburg Der Verdächtige im Freiburger Mordfall ist vor dieser Tat bereits in Griechenland wegen versuchten Mordes verurteilt worden. „Gestern Abend haben ihn die griechischen Behörden anhand der von Deutschland übermittelten Fingerabdrücke eindeutig identifiziert“, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière am Donnerstag in Berlin. Gleichzeitig warf er den griechischen Behörden schwere Versäumnisse vor.

Dem Flüchtling aus Afghanistan wird zur Last gelegt, Mitte Oktober eine 19 Jahre alte Studentin in Freiburg vergewaltigt und ermordet zu haben. Nach Angaben de Maizières wurde er bereits am 26. Mai 2013 in Griechenland wegen eines versuchten vorsätzlichen Tötungsdelikts und Raubes in Griechenland zu zehn Jahren Haft verurteilt. Am 30. Oktober 2015 sei er unter Meldeauflagen auf Bewährung entlassen worden.

Anschließend hätten ihn die griechischen Behörden zur nationalen Fahndung ausgeschrieben, sagte de Maizière. Eine internationale Fahndung sei aber nicht eingeleitet worden. „Ansonsten wäre der Tatverdächtige bei einer ordnungsmäßigen Kontrolle durch die deutschen Sicherheitsbehörden in verschiedenen Stufen aufgefallen“, sagte de Maizière. „Das ist ein sehr ärgerlicher Vorgang. Wir werden das sicherlich mit der griechischen Seite auch zu besprechen haben.“

An den Ermittlungen in Freiburg ändere sich zunächst nichts, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Noch nicht sicher sind das Alter des Verdächtigen sowie die Herkunft: Hussein K. hatte den deutschen Behörden angegeben, er stamme aus Afghanistan und sei 17 Jahre alt. Bei seiner Einreise im November 2015 will er 16 gewesen sein.

Diese Angaben würden nun geprüft, sagte der Sprecher. Ein Gutachten soll das Alter des Verdächtigen klären. Das Alter kann entscheidend sein für die Strafhöhe. Eindeutige Dokumente hatte Hussein K. bei seiner Einreise nach Deutschland laut Behörden nicht vorlegen können. Seit seiner Festnahme schweige er. Untergebracht ist er mittlerweile in einem Gefängniskrankenhaus bei Ludwigsburg. Dort werden Gefangene speziell betreut und medizinisch versorgt.

Der junge Mann kam dann als Flüchtling im November 2015 nach Deutschland. Er lebte in einer Pflegefamilie in Freiburg. Ihm wird zur Last gelegt, Mitte Oktober dieses Jahres eine 19 Jahre alte Studentin in Freiburg vergewaltigt und ermordet zu haben. Auf der Insel Korfu soll er 2013 eine 20-jährige Studentin eine hohe Klippe hinabgeworfen haben. Das Opfer habe schwer verletzt überlebt.

Nach dpa-Informationen war der Verdächtige nach seiner Entlassung aus der Haft und dem Untertauchen von den griechischen Behörden nur innerhalb des Landes, nicht aber international zur Fahndung ausgeschrieben worden.

Weder Interpol noch das Schengener Informationssystem (SIS) seien alarmiert worden, obwohl er Griechenland kurz nach seiner Haftentlassung im Oktober 2015 trotz Meldeauflagen verließ. Das berichtete auch die „Bild“-Zeitung unter Berufung auf das Bundesinnenministerium.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) sprach von einem „eklatanten Versagen“ griechischer Behörden. Da die Daten des flüchtigen Afghanen nicht in das SIS eingetragen worden seien, sei er nicht als gesuchter Straftäter identifiziert worden, als er im November 2015 auf dem Bundespolizei-Revier Freiburg Asyl beantragte. „Hätten die Griechen ihn zur internationalen Fahndung ausgeschrieben, wäre er uns auch aufgefallen“, sagte BDK-Chef André Schulz der „Bild“ vom Donnerstag.

Auch der SPD-Innenexperte Burkhard Lischka kritisierte das Verhalten der griechischen Stellen. Sollte sich der Sachverhalt so bestätigen, „stellt sich vor allem die Frage, wieso ein verurteilter schwerer Gewalttäter bereits nach so kurzer Zeit aus der Haft entlassen wird und dann auch noch das Land verlassen kann“, sagte Lischka der „Rheinischen Post“ vom Donnerstag.

Derartige Vorwürfe lässt die griechische Seite nicht gelten. „Die Freilassung war legitim und völlig gesetzeskonform“, sagte der Generalsekretär des griechischen Justizministeriums, Eftyxis Fytrakis, der „Bild“-Zeitung. „Sein Betragen war exzellent. Er besuchte die Schule in der 6. und 7. Klasse, leistete 581 Tage freiwillige Arbeit ab.“

Nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ und der Deutschen Presse-Agentur ist der Verdächtige laut seinem in Griechenland vorgelegten Pass älter als 17 Jahre.

Den Daten der griechischen Behörden nach wurde er am 1. Januar 1996 geboren und wäre damit schon 20 Jahre alt. Fraglich ist somit auch, ob der Fall in Freiburg nach Jugendstrafrecht verhandelt wird.

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