Der französische Senat hat der Einführung einer nationalen Digitalsteuer zugestimmt. Die Kammer stimmte am Donnerstag in Paris für das Gesetzesvorhaben. Die Steuer zielt auf international tätige Internet-Unternehmen wie Google, Amazon, Facebook und Apple ab. Sie sollen künftig drei Prozent Steuern unter anderem auf online erzielte Werbeerlöse zahlen.
Betroffen sind Konzerne, die mit ihren digitalen Aktivitäten einen weltweiten Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro und in Frankreich von mehr als 25 Millionen Euro erzielen.
Washington hält die geplante französische Steuer für diskriminierend gegenüber multinationalen Firmen mit Sitz in den USA, die US-Regierung hatte schon vor der Abstimmung mögliche Gegenmaßnahmen angekündigt. Der US-Handelsbeauftragte Robert Lighthizer teilte am Mittwoch (Ortszeit) in Washington mit, er habe auf Anweisung von Präsident Donald Trump eine Untersuchung dazu eingeleitet, welche Auswirkungen die Digitalsteuer auf den US-Handel haben würde. Er soll klären, ob eine französische Digitalsteuer den US-Firmen schaden und eine unfaire Handelspraxis darstellen würde.
Je nach Ergebnis könnte diese Untersuchung zu Zöllen oder anderen Handelsrestriktionen gegenüber Frankreich führen.
Ähnliche Untersuchungen hatten die USA schon zu den Themen chinesische Handelspraktiken und EU-Subventionen für große Verkehrsflugzeuge durchgeführt.
Trumps Anordnung wurde parteiübergreifend im US-Senat begrüßt. Der Vorsitzende des dortigen Finanzkomitees, der Republikaner Chuck Grassley, und der ranghöchste Demokrat in dem Gremium, Ron Wyden, teilten gemeinsam mit, die Digitalsteuer, die Frankreich und andere EU-Länder planten, sei klarer Protektionismus. Sie würde US-Arbeitsplätze vernichten und US-Arbeitnehmern schaden.
Frankreich wiederum will sich bei der geplanten Digitalsteuer nicht von US-Präsident Donald Trump unter Druck setzen lassen. Aus dem Finanzministerium in Paris verlautete, die Steuer stehe im Einklang mit internationalen Vereinbarungen. „Länder sind bei Steuerangelegenheiten souverän. Es ist also nicht angebracht, Handelsmaßnahmen zu nutzen, um einen souveränen Staat anzugreifen.“