Drohender „Shutdown“ Übergangs-Etat nimmt Hürde im US-Repräsentantenhaus

Kann der „Shutdown“ vermieden werden? Das Repräsentantenhaus hat mehrheitlich für einen Haushaltsentwurf zur Finanzierung der US-Behörden gestimmt. Die Maßnahme muss aber den Senat passieren. Und dort wartet Widerstand.

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Washington In den USA rückt ein „Shutdown“ näher, der das Herunterfahren weiter Teile von Regierung und Verwaltung bedeuten würde. Am Donnerstagabend (Ortszeit) stimmte zwar das Repräsentantenhaus in Washington mit klarer Mehrheit der Republikaner einem Gesetzentwurf zu, der eine solche Schließung erneut kurzfristig bis zum 16. Februar vermeiden würde. Die Abstimmung endete mit 230 zu 197 Stimmen. Entscheidend wird aber am Freitag die Abstimmung im Senat sein, der zweiten Kammer des US-Kongresses.

Dort stellen die Republikaner zwar ebenfalls eine Mehrheit, sie brauchen aber 60 Stimmen, um das Gesetz zu verabschieden. Davon waren sie zuletzt weit entfernt. In der Nacht zum Samstag um Mitternacht läuft in den USA eine Frist ab, bis zu der es eine Einigung geben muss. Ohne Einigung erfolgt der „Shutdown“. Demokraten und Republikaner gaben sich bereits gegenseitig die Schuld.

Im Falle eines Stillstandes käme der öffentliche Dienst in den USA in weiten Teilen zum Erliegen. Ämter und Behörden blieben geschlossen, aber auch bundeseigene Museen oder andere Freizeiteinrichtungen.

Besonders wichtige Einrichtungen wie Militär oder Grenzkontrolle, erhielten den Betrieb jedoch aufrecht. Das Pentagon würde nur die zivilen Mitarbeiter nach Hause schicken.

Hintergrund des Streits ist zunächst eine Anhebung der Schuldenobergrenze. Republikaner und Demokraten haben den Streit um dieses Thema aber mit anderen, komplizierten und strittigen Themen aufgeladen. Dazu zählen die Themen Einwanderung und Sicherheit.

Ein „Shutdown“ wurde seit Ablauf des US-Haushaltsjahres Ende September 2017 bereits drei Mal mit kurzfristigen Übergangsregelungen vermieden. Käme es nun zu einer solchen Schließung, würde dies US-Präsident Donald Trump am Samstag kein ungetrübtes Feiern des ersten Jahrestages seiner Amtseinführung erlauben.

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