
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat einen ersten konkreten Vertragsentwurf für den Euro-Rettungsfonds (EFSF) erarbeitet. Laut dem 41 Seiten umfassenden Geheimpapier, das dem Handelsblatt vorliegt, soll der Deutsche Bundestag dem EFSF eine Art Generalbevollmächtigung erteilen, um Rettungsmaßnahmen für Schuldenstaaten durchführen zu können. Demnach soll das Direktorium des Fonds künftig drei zusätzliche finanzpolitische Handlungsinstrumente erhalten und dafür Richtlinien erlassen, die keiner direkten parlamentarischen Kontrolle unterliegen.
Die Bundestagsfraktionen wollen die Abstimmungen zum reformierten Euro-Rettungsschirm EFSF bis zum 23. September über die Bühne bringen. Bislang lag jedoch kein Vertragstext vor. Im Begleitschreiben bittet Schäuble den exklusiven Kreis von fünf deutschen Spitzenpolitiker, an die das Papier am Sonntag verschickt wurde, "angesichts der Sensibilität der Verhandlungen zum EFSF im momentanen Marktumfeld die unbedingte Vertraulichkeit dieser Dokumente sicherzustellen".
Denn die Pläne des Finanzministers haben Sprengkraft: Die neuen Befugnisse des EFSF sind nun in dem vom Finanzministerium erarbeiteten Rahmenvertrag grob aufgelistet. Danach darf der EFSF zukünftig Banken retten. „Die Rekapitalisierung von Finanzinstituten“ solle indirekt erfolgen – indem der EFSF dem von einer Bankenkrise betroffenen Land dafür ein „Darlehen gewährt“, heißt es in dem Vertragsentwurf
Der Fonds soll zudem Staatsanleihen finanziell angeschlagener Euro-Länder aufkaufen dürfen – sowohl an den Finanzmärkten als auch direkt von den Regierungen. „Vom EFSF am Primär- oder Sekundärmarkt gekaufte Staatsanleihen können bis zum Ende der Laufzeit gehalten oder vorher verkauft werden“, so das Papier.
Das dritte Instrument: Sobald ein Land an den Finanzmärkten unter Druck gerät, darf der EFSF mit einem „Vorsorgekredit“ helfen, zum Beispiel in „Form einer Stand-by-Kreditlinie“.
Die Abgeordneten des Bundestags dürfen – so sieht es Schäubles Papier vor – lediglich den EFSF-Rahmenvertrag abnicken. Über „Preisbildung, politische Bedingungen, Nutzungsbedingungen und Dokumentation“ der neuen Handlungsinstrumente solle das EFSF-Direktorium sich selbst „Richtlinien“ geben.
Damit würde auf EU-Ebene eine neue Superbehörde zur Euro-Rettung entstehen, die faktisch unabhängig Kredite von maximal 780 Milliarden Euro vergeben kann, für die alle Euro-Länder haften. Der deutsche Garantieanteil an der Behörde beträgt 211 Milliarden Euro - mehr als der Bund in einem Jahr mit Abgeltungs-, Gewerbe-, Energie- und Lohnsteuer einnimmt.
EUGH soll künftig nationale Haushalte kontrollieren
Verständlich, das die Parlamentarier diesen Vorstoß kritisch sehen dürften: Denn mit dem Vorschlag würde das Budgetrecht des Bundestag ausgehöhlt. Im Gegenzug versprach die Bundeskanzlerin am Dienstagabend den Abgeordneten der Unionsfraktion in einer Sondersitzung, einen harten Sparkurs in der Euro-Zone. Nach Angaben von Teilnehmern forderte sie dabei nicht nur erneut nationale Schuldenbremsen in allen 17 Euro-Staaten, sondern brachte auch ein Klagerecht des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) bei Verstößen gegen den europäischen Wachstums- und Stabilitätspakt ins Gespräch: Bei Verstößen gegen die Defizit- und Verschuldungsvorgaben könnte der Gerichtshof die entsprechenden Haushalte für nichtig erklären und einen neuen Etatentwurf verlangen, hieß es.
Sie verwies darauf, dass der EuGH anders als bei anderen EU-Themen in der Finanzpolitik bisher nicht zuständig sei. Allerdings habe Merkel als bevorzugten Weg für eine straffere Haushaltskontrolle vor allem für eine Selbstverpflichtung der nationalen Parlamente geworben, eine Sparpolitik zu betreiben, hieß es.