Entschädigungszahlung Griechenland wegen schlechter Haftbedingungen für HIV-Positive verurteilt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den insgesamt 16 Männern Entschädigungszahlungen in Höhe von 131.000 Euro zugesprochen.

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Griechenland habe gegen die Menschenrechte der zum Großteil HIV-infizierten Männer verstoßen, so das Urteil. Quelle: dpa

Straßburg Griechenland muss 16 schwerkranken Männern insgesamt 131.000 Euro Entschädigung zahlen, weil diese in einem Gefängniskrankenhaus unter unmenschlichen Bedingungen eingesperrt waren. Das urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag in Straßburg (Az. 1167/15). Griechenland habe gegen die Menschenrechte der zum Großteil HIV-infizierten Männer verstoßen.

Die schlechten Hygienebedingungen im Gefängniskrankenhaus Korydallos hätten das Risiko dafür erhöht, dass sich die ohnehin schon gefährdeten Häftlinge mit anderen Krankheiten infizierten, argumentierten die Richter. Innerhalb von drei Monaten kann das Urteil noch angefochten werden.

Die Kläger waren zu Haftstrafen zwischen 7 Monaten und mehr als vier Jahren verurteilt gewesen. Sie machten vor Gericht geltend, dass sie während ihrer Gefangenschaft auf engem Raum zusammengepfercht gewesen seien. Die ärztliche Versorgung sei mangelhaft gewesen, es habe zu wenige Toiletten gegeben und Ungeziefer habe auf der Station gelebt. Mitte 2016 habe sich die Situation verbessert.

Das Gefängniskrankenhaus stand schon vor mehreren Jahren in der Kritik, als Fotos aus dem Inneren an die Öffentlichkeit gelangten. Das Anti-Folter-Komitee des Europarats hatte 2016 nach einem Besuch dort „entsetzliche Zustände“ angeprangert und eine unverzügliche Verbesserung der Lage gefordert.

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