Ermittlungen des Repräsentantenhaus Trump-Anwalt: Einsicht in Steuererklärungen rechtlich nicht möglich

Die US-Demokraten fordern die Steuererklärungen des US-Präsidenten. Doch das Steuerrecht schütze die Privatsphäre der Steuerzahler, so Trumps Anwalt.

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Der US-Präsident hat im Wahlkampf 2016 mit einer jahrzehntelangen Tradition gebrochen. Quelle: AP

Washington Ein Anwalt von US-Präsident Donald Trump hält eine Offenlegung von dessen Steuererklärungen für rechtlich unmöglich. Die Steuerbehörde dürfe solche Informationen nicht preisgeben, erklärte Jurist William Consovoy, dessen Kanzlei Trump in dieser Angelegenheit vertritt. Denn das Steuerrecht schütze vehement die Privatsphäre von Steuerzahlern. Für Anträge auf Einsicht in Steuererklärungen müsse es „einen berechtigten gesetzgeberischen Zweck“ geben.

Damit reagierte der Anwalt auf den Vorstoß des demokratischen Abgeordneten Richard Neil, bei der Steuerbehörde IRS formal die privaten und gewerblichen Steuererklärungen Trumps von 2013 bis 2018 anzufordern. Die Demokraten wollen auf diesem Weg das komplexe Finanzgeflecht im Geschäftsimperium des Präsidenten sowie mögliche Interessenkonflikte aufdecken. Neal steht dem sogenannten Ways-and-Means-Ausschuss im Repräsentantenhaus vor, der sich unter anderem mit Steuer-, Finanz- und Haushaltspolitik befasst.

Consovoy warf dem Abgeordneten indes vor, der Antrag ziele darauf ab, seinem Mandanten politisch zu schaden.

In einem Bruch mit der jahrzehntelangen Tradition von Anwärtern aufs Weiße Haus hatte Trump während seiner Kampagne 2016 eine Offenlegung seiner Steuererklärungen abgelehnt. Dies begründete er damit, dass seine Bücher geprüft würden.

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