EU-Gutachten Kopftuchverbot im Betrieb ist Diskriminierung

Für die EU-Generalanwältin ist das Kopftuchverbot in Unternehmen eindeutig eine „rechtswidrige unmittelbare Diskriminierung. Doch noch hat der EUGH nicht geurteilt.

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Ein Kopftuchverbot für eine muslimische Ingenieurin einer Software-Firma ist nach Ansicht der EU-Generalanwältin Eleanor Sharpston eine „rechtswidrige unmittelbare Diskriminierung“. Quelle: dpa

Luxemburg Ein Kopftuchverbot für eine muslimische Ingenieurin einer Software-Firma ist nach Ansicht der EU-Generalanwältin Eleanor Sharpston eine „rechtswidrige unmittelbare Diskriminierung“. Als Gutachterin für einen Prozess am Europäischen Gerichtshof (EuGH) legte Sharpston am Mittwoch ihre Beurteilung vor.

Es ging um den Fall einer Muslimin, deren französischer Arbeitgeber ihr das Tragen eines Kopftuches bei Kundenkontakten verboten hatte. Der EuGH kann dem Gutachten der Generalanwältin in seinem Urteil folgen, muss dies aber nicht zwingend tun.

Erst im Juni hatte es in Deutschland eine ähnliche Entscheidung gegeben: Das Augsburger Verwaltungsgericht hatte das Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen in Bayern für unzulässig erklärt. Das Gericht gab einer muslimischen Jura-Studentin recht, die seit 2014 im sogenannten Vorbereitungsdienst bei der Justiz ist und dabei eine Auflage erhalten hatte, wonach sie bei Auftritten mit Außenwirkung kein Kopftuch tragen dürfe (Aktenzeichen: Au 2 K 15.457). Bayern kündigte daraufhin umgehend Berufung an.

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