EU-Kommission Abgelehnte Asylbewerber dürfen nicht in Asylzentren abgeschoben werden

Die EU-Kommission hat entschieden: Abgelehnte Asylbewerber dürfen nicht in Zentren außerhalb der EU abgeschoben werden.

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Der Umbau des Asylrechts ist seit der Flüchtlingskrise 2015 eine der größten Streitthemen innerhalb der EU. Quelle: dpa

Brüssel In der Europäischen Union (EU) abgelehnte Asylbewerber dürfen nach Angaben der EU-Kommission nicht in Flüchtlingszentren außerhalb der Union abgeschoben werden. Dies würde gegen EU- und internationales Recht verstoßen, sagte eine Sprecherin der Behörde am Montag. Die 16 Staats- und Regierungschefs hätten den Vorschlag auf dem Flüchtlingsgipfel am Sonntag in Brüssel deshalb „definitiv verworfen“.

Damit sinken die Erfolgschancen für einen ähnlichen Vorstoß von Österreich und Dänemark, die vor zwei Wochen ankündigten, vor den Toren der EU ein Zentrum für abgelehnte Asylbewerber einrichten zu wollen. Die neue Einrichtung soll aber noch auf dem europäischen Kontinent liegen.

Mit anderen Ländern wie den Niederlanden und Deutschland sei man in Gesprächen. Der Bundesregierung lagen aber keine Details Pläne vor. Kommissionspräsident Chef Jean-Claude Juncker hatte seinerzeit noch gesagt, gegen das Projekt aus Kopenhagen und Wien keine Einwände zu haben.

Der Umbau des Asylrechts ist seit der Flüchtlingskrise 2015 eine der größten Streitthemen innerhalb der EU. An Brisanz gewann das Thema in Deutschland, seit der Koalitionspartner CSU Kanzlerin Angela Merkel in der Frage unter Druck setzt. Die bayerische Partei will bereits in anderen Ländern registrierte Flüchtlinge an der Grenze abweisen. Die CSU stellte der Regierungschefin ein Ultimatum bis Anfang Juli für eine Lösung.

Merkel hatte nach dem Migrationstreffen in Brüssel gesagt, die Frage mit zwischenstaatlichen Abkommen lösen zu wollen. Solch ein Vorgehen wäre konform mit den EU-Regeln, sagte die Kommissionssprecherin. Bilaterale Vereinbarungen und die Beschleunigung von Verwaltungsverfahren könnten helfen, den Weiterzug von Flüchtlingen von EU-Land zu EU-Land zu verhindern.

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