EU-Kommission Wie erneuerbare Energien wachsen sollen

50 Prozent bis 2030 – so lautet die Zielmarke für den Anteil an erneuerbaren Energien im europäischen Stromnetz. Die EU-Kommission hat nun erklärt, wie sie das schaffen will. Umweltverbände äußern allerdings Bedenken.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Die EU-Kommission will erneuerbare Energien vor allem beim Heizen und Kühlen voranbringen. Quelle: dpa

Brüssel Bis 2030 sollen erneuerbare Energien wie Wind, Sonne oder Biomasse 27 Prozent des gesamten Verbrauchs der Europäischen Union decken – so wurde es schon 2014 vereinbart. Jetzt sagt die Kommission, wie sie das bei Strom, Wärme und Verkehr schaffen will.

Beim Strom soll der Anteil an Erneuerbaren von heute 29 Prozent bis 2030 auf 50 Prozent wachsen. Allerdings sollen teure Fördersysteme auslaufen und der Vorrang für die Einspeisung von Ökostrom ins Netz eingeschränkt werden. Die Kommission geht davon aus, dass sich die erneuerbaren Energien wegen niedrigerer Produktionskosten am Markt behaupten können. Umweltverbände wie der WWF oder Greenpeace fürchten dagegen, dass die geänderten Regeln die Energiewende bremsen.

Beim Heizen und Kühlen von Gebäuden will die EU-Kommission erneuerbare Energien voranbringen, indem sie etwa Gasanbieter verpflichtet, mehr Biogas ins Netz einzuspeisen. Lokale Wärmepumpen sollen zentralen Versorgern Konkurrenz machen.

Im Verkehr will die EU-Kommission weg von herkömmlichem Biodiesel aus Raps und anderen lebensmitteltauglichen Energiepflanzen. Sie sollen 2030 nicht mehr als drei Prozent des Treibstoffs ausmachen.

Stattdessen soll Benzin und Diesel nach und nach mehr Biosprit der zweiten Generation beigemischt werden, der nicht aus Lebensmittelpflanzen gewonnen wird. Dessen Beimisch-Quote soll bis 2030 auf 6,8 Prozent steigen.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%