EU-Urheberrechtsreform Festgefahrene Fronten im EU-Parlament vor Urheberrechtsabstimmung

Kurz vor der Abstimmung im EU-Parlament geht die Diskussion um Artikel 13 der Urheberrechtsreform weiter. Streitpunkt ist ein möglicher Upload-Filter.

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Artikel 13 schreibt Plattformen wie YouTube vor, „alles ihnen mögliche“ zu tun, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. Quelle: dpa

Berlin Im Europaparlament bleiben wenige Tage vor der Abstimmung über die EU-Urheberrechtsreform die Fronten zwischen Befürwortern und Gegnern des aktuellen Vorschlags verhärtet. Der Streit entzündet sich vor allem um den Artikel 13, in dem es um die Haftung von Online-Plattformen für Urheberrechtsverletzungen geht - und um die Frage, ob die Vorgaben nur mit sogenannte Upload-Filter umgesetzt werden können.

„Es ist völlig klar, dass eine Umsetzung von Artikel 13 ohne Upload-Filter nicht möglich ist“, sagte die Piraten-Abgeordnete Julia Reda am Donnerstag in Berlin.

Der CDU-Politiker Axel Voss verwies auf der gemeinsamen Pressekonferenz erneut darauf, dass die Upload-Filter im Text nicht ausdrücklich erwähnt werden. „Die Plattformen, die wir mit Artikel 13 erreichen wollen, sind eigentlich nur die aktiven Plattformen, die genau wissen, dass sie urheberrechtlich geschützte Materialien auf ihrer Plattform haben, damit Gewinn erzielen und das in der Öffentlichkeit auch entsprechend wiedergeben“, sagte er.

Als Upload-Filter bezeichnet man Software, die Texte, Musik und Bilder bereits beim Hochladen auf eine Website automatisch danach überprüft, ob diese zum Beispiel urheberrechtlich geschützt sind und dann entsprechend blockieren kann. Artikel 13 schreibt Plattformen wie YouTube vor, „alles ihnen mögliche“ zu tun, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern.

Kritiker des aktuellen Reformvorschlags wenden ein, dass dies nur mit dem Einsatz von Uploadfiltern möglich sei. Das Europaparlament debattiert am kommenden Dienstag erneut über den Vorschlag – und stimmt voraussichtlich auch ab.

Voss, der als Berichterstatter der konservativen Fraktion zu dem Thema eine zentrale Rolle bei der Ausarbeitung des Entwurfs spielte, gab keine direkte Antwort auf die Frage, ob seiner Ansicht nach Artikel 13 auch ohne Upload-Filter erfüllt werden könnte.

„Hinsichtlich der Umsetzung von Artikel 13 wird es ja im Zusammenhang der Mitgliedstaaten mit der Kommission auch zu Umsetzungsvorschriften kommen“, sagte er. „Von daher wird man sich natürlich darauf konzentrieren, wie das eigentlich praktischerweise zu handhaben sein wird.“ Im Grund seien die Vorschläge nicht viel anders als „das, was schon existiert“, weil es Eigentumsschutz gebe.

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