EU-Vorschlag Sammelklagen – Durchbruch für den Verbraucherschutz oder amerikanische Zustände in Europa?

Die Vorschläge der EU-Kommission für Sammelklagen geprellter Kunden begeistern Verbraucherschützer und bringen die Industrie auf die Palme.

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VW: SPD warnt Union vor „Schlag ins Gesicht“ für Dieselbesitzer Quelle: dpa

Brüssel, Berlin Geprellte Kunden sollen in Fällen wie dem VW-Dieselgate künftig leichter Schadenersatz einklagen können. Die Europäische Kommission legte am Mittwoch einen Richtlinienvorschlag vor, der Sammelklagen etwa von Verbraucherschutzverbänden in den EU-Staaten erheblich erleichtern soll.

„In einer globalisierten Welt, in der große Konzerne viel mehr Möglichkeiten haben als einzelne Verbraucher, müssen wir die Kräfteverhältnisse ausgleichen“, begründete Justizkommissarin Věra Jourová den Vorstoß.

In Deutschland und den meisten anderen EU-Ländern müssen Geschädigte wie die VW-Dieselfahrer bislang individuell vor Gericht ziehen, um eine Entschädigung gegen den Konzern durchzusetzen. Befürworter der Reform wie der Grünen-Europaabgeordnete  Sven Giegold sprechen deshalb von einem „Durchbruch für den Verbraucherschutz in Europa“.

Wirtschaftsvertreter und konservative Europaabgeordnete sehen die Pläne hingegen kritisch – sie warnen vor einer Klageindustrie wie in den USA. Der Vorschlag gehe über die in Deutschland geplante Musterfeststellungsklage hinaus und bleibt an wesentlichen Stellen vage, sagte der Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), Holger Bingmann, dem Handelsblatt.

Rupert Bellinghausen, Partner bei der Kanzlei Linklaters, spricht von einer „völligen Abkehr vom bisherigen deutschen Rechtssystem“.

Die Kommission betont hingegen, ihr Vorschlag schiebe Verhältnissen wie in den USA einen Riegel vor. So seien nur von den Mitgliedsstaaten anerkannte Non-Profit-Organisationen berechtigt, im Namen der Geschädigten zu klagen. Diese müssten zudem ihre Geldquellen offenlegen, um Interessenkonflikte zu vermeiden.

Anders als in den USA müsse ein Gericht oder eine Behörde zunächst einen Rechtsbruch feststellen, bevor ein Unternehmen auf Schadenersatz verklagt werden könne. Dadurch werde verhindert, dass Kläger Firmen mit fragwürdigen Vorwürfen in teure Vergleiche zwingen könnten.

Die Kritiker überzeugt das nicht. Die EU-Staaten könnten die Anforderungen an die klagebefugten Einrichtungen festlegen, in einem Land anerkannte Organisationen dürfte auch in den anderen klagen, kritisiert Bingmann. „Hier sehen wir hier ein hohes Missbrauchspotenzial für eine Klageindustrie, die wir damit nach Deutschland importieren.“

Der Vorschlag der Kommission sieht zudem vor, dass Verbraucher in bestimmten Fällen automatisch Teil einer Sammelklage werden, wenn sie dem aktiv widersprechen. „Das führt schnell zu exorbitanten Gesamtstreitwerten, die den Vergleichsdruck auf ein beklagtes Unternehmen schon vor der Prüfung der Sach- und Rechtsfragen immens erhöhen kann“, warnt Anwalt Bellinghausen.

Auch der CDU-Europaabgeordnete Andreas Schwab sieht Nachbesserungsbedarf: „Es wird einer großen Energieleistung bedürfen, dieses Dossier auf die europäischen Bedürfnisse zuzuschneiden und noch vor den Europawahlen Ende Mai 2019 abzuschließen“, sagte er. Bevor die Richtlinie in Kraft treten kann, müssen das Europaparlament und der Rat der Mitgliedsstaaten ihre Zustimmung geben.

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