EuGH-Urteil zur Beamtenbeförderung Keine Benachteiligungen wegen Elternzeit

Der EuGH hat nun ein Urteil erlassen, aus dem hervorgeht, dass Beamte auf Grund von Mutterschutz oder Elternzeit bei Beförderungen nicht benachteiligt werden dürfen. Ausschlaggebend war ein aktueller Fall in Berlin.

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Nach längerer Abwesenheit muss eine höhere Stelle oder eine gleichwertige Stelle bei der Rückkehr in den Beamtenjob verfügbar sein. Quelle: dpa

Luxemburg Beamte dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht wegen Mutterschutz und Elternzeit bei Beförderungen benachteiligt werden. Eine für sie vorgesehene höhere Stelle oder eine gleichwertige Stelle muss auch bei der Rückkehr nach längerer Abwesenheit noch verfügbar sein, befanden die Luxemburger Richter am Donnerstag (Rechtssache C-174/16).

Im vorliegenden Fall hatte eine Beamtin vor dem Verwaltungsgericht Berlin geklagt. Sie sollte in der Senatsverwaltung Berlin eigentlich eine Führungsposition antreten und dafür eine zweijährige Probezeit absolvieren. Die Probezeit verstrich jedoch, ohne dass sie - wegen Schwangerschaft und anschließendem Elternurlaub - die Stelle je angetreten hatte. Nach ihrer Rückkehr musste sie daher auf ihrer alten Position weiterarbeiten. Die Führungsposition wurde anderweitig vergeben.

Die Richter wiesen nun das Berliner Verwaltungsgericht an, sicherzustellen, dass der betroffenen Beamtin direkt eine angemessene Stelle zugewiesen wird.

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