Europäischer Gerichtshof Menschenrechtsgericht stärkt Privatsphäre am Arbeitsplatz

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass Arbeitnehmer nicht wegen privater Internetnutzung entlassen werden dürfen. Das Urteil könnte die Rechtsprechung in zahlreichen Staaten beeinflussen.

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Der Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Vertraulichkeit von privater Kommunikation bestehe weiter, urteilte der EuGH. Quelle: dpa

Brüssel Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erklärt den Rauswurf eines Angestellten wegen privater Internet-Nutzung im Büro für illegal. Ein Arbeitgeber habe nicht das Recht, das Privat- und Sozialleben seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz auf null zu reduzieren, erklärte das Straßburger Gericht am Dienstag. Der Anspruch auf Vertraulichkeit von privater Kommunikation bestehe weiter. Einschränkungen sollten nur so weit gehen wie unbedingt nötig.

Konkret geht es in dem Urteil um einen Rumänen, der 2007 wegen privater Nutzung eines Internet-Messengers seinen Job verloren hatte. Der Ingenieur klagte gegen die Entlassung, verlor aber in den Vorinstanzen. Der EGMR rügte nun die Entscheidungen. Der Arbeitnehmer sei über die Überwachung der Korrespondenz informiert gewesen, jedoch nicht über das Ausmaß. Die Gerichte in Rumänien hätten die Ansprüche des Angestellten auf ein Privatleben und die des Arbeitsgebers auf reibungslose Abläufe in der Firma abwägen sollen. Das Urteil könnte die Rechtsprechung in den 47 Mitgliedsländern des Europarats beeinflussen.

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