Europäischer Wirtschaftsraum Britische Regierung „enttäuscht“ über Brexit-Schlappe im Oberhaus

Am Brexit scheiden sich weiterhin die Geister im britischen Oberhaus – es handelt sich bereits um die 14. Niederlage der Regierung zum EU-Austritt.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Im Oberhaus wurde eine Entscheidung getroffen, die die Regierung enttäuscht. In der kommenden Woche wird das Unterhaus abstimmen. Quelle: AP

Die britische Regierung ist „enttäuscht“ über eine erneute Schlappe im Oberhaus in Sachen EU-Austrittsgesetz. Das teilte ein Sprecher des Brexit-Ministeriums am späten Dienstagabend mit.

Die Lords hatten zuvor mit knapper Mehrheit einen Änderungsantrag durchgewunken, der Großbritannien nach dem Brexit im Europäischen Wirtschaftsraum halten soll. Das lehnen eigentlich die Führungen beider großen Parteien ab, doch pro-europäischen Rebellen aus verschiedenen Fraktionen gelang es, sie zu überstimmen.

Es gilt als unwahrscheinlich, dass die Änderung auch im Unterhaus Bestand haben wird. Ansonsten würde Großbritannien auch nach dem Brexit weiterhin am Europäischen Binnenmarkt teilhaben, Beiträge zum gemeinsamen Haushalt zahlen und EU-Bürger dürften weiterhin in dem Land leben und arbeiten.

Das widerspräche nach Ansicht der Regierung dem Ausgang des Brexit-Referendums vor knapp zwei Jahren. „Das Referendum war ein Votum, die Kontrolle über unsere Grenzen, Gesetze und unser Geld wiederzuerlangen“, sagte der Ministeriumssprecher.

Es war bereits die 14. Niederlage der Regierung zu dem Gesetz im Oberhaus. Die Lords hatten dabei unter anderem auch eine Mitgliedschaft in der Europäischen Zollunion angemahnt und die gesetzliche Festschreibung des Austrittsdatums am 29. März 2019 aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Bereits nächste Woche könnte Abstimmungen über die Änderungen im Unterhaus folgen, wo die Regierung von Premierministerin Theresa May nur über eine hauchdünne Mehrheit verfügt.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%