
Der Streit zwischen Ungarn und der Europäischen Union über den Vorrang von EU-Recht über nationalem Recht schwelt weiter. Das ungarische Verfassungsgericht erklärte am Freitag, es habe in der Frage der Einwanderungspolitik nicht geprüft, welches Recht Vorrecht habe.
Die ungarische Regierung habe aber in den Bereichen das Recht auf eigene Maßnahmen, in denen die EU noch keine angemessenen Schritte zur gemeinsamen Umsetzung von EU-Vorschriften unternommen habe. Im aktuellen Fall ging es um die Frage, ob Ungarn gegen EU-Gesetze zum Schutz von Flüchtlingen verstoßen hat, indem es sie an die serbische Grenze abschob.
Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban stellt sich seit langem dagegen, der europäischen Migrations- und Asyl-Politik zuzustimmen. Damit will er auch im aktuellen Wahlkampf punkten. Orban steht zudem wegen des Umgangs mit der Pressefreiheit, der Justiz und der Wissenschaft bei vielen EU-Ländern und der EU-Kommission in der Kritik.