Export-Absicherung Bundesregierung hebt Obergrenzen für Türkei-Bürgschaften auf

Für die staatliche Absicherung deutscher Exporte in die Türkei wird es in diesem Jahr keine Obergrenze mehr geben.

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Fußgänger laufen in Istanbul eine Straße entlang. Die Bundesregierung hebt Obergrenzen für die Exportabsicherung nach Türkei wieder auf, die zur Zeit der größten politischen Spannungen 2017 verhängt wurden. Quelle: dpa

Berlin Für die staatliche Absicherung deutscher Exporte in die Türkei wird es in diesem Jahr keine Obergrenze mehr geben. Das Wirtschaftsministerium bestätigte am späten Freitagabend der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage, dass die Deckelung der sogenannten Hermes-Bürgschaften bei 1,5 Milliarden Euro aus dem vergangenen Jahr wieder entfällt. Man werde die eingehenden Anträge aber „sehr umfassend und intensiv im Einzelfall“ prüfen, sagte eine Sprecherin. Zuvor hatte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ darüber berichtet.

Mit der Deckelung der Hermes-Bürgschaften wollte die Bundesregierung im vergangenen Jahr auf dem Höhepunkt der deutsch-türkischen Krise Druck auf die Regierung von Präsident Recep Tayyip Erdogan ausüben. Unter anderem belasteten zahlreiche Festnahmen deutscher Staatsbürger in der Türkei aus politischen Gründen damals die bilateralen Beziehungen. Seit der Freilassung des deutsch-türkischen Journalisten Deniz Yücel im Februar hat sich die Lage wieder etwas entspannt.

Hermes-Bürgschaften sollen deutsche Exportunternehmen vor Verlusten durch ausbleibende Zahlungen ihrer ausländischen Geschäftspartner schützen. Die Türkei zählt zu den Ländern, für die diese Absicherungen am stärksten in Anspruch genommen werden. 2016 wurden nur für Russland, Ägypten und die USA mehr Hermes-Bürgschaften erteilt.

Die Deckelung im vergangenen Jahr hatte keine erkennbare Wirkung, weil die Obergrenze sehr hoch angesetzt wurde. Der Umfang der finanziellen Absicherung stieg im Vergleich zum Vorjahr sogar um ein Drittel auf 1,456 Milliarden Euro.

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