Fall Breivik Isolationshaft verstößt nicht gegen Menschenrechte

Anders Breivik hat unter anderem wegen seiner langen Isolationshaft gegen den norwegischen Staat geklagt. Der Massenmörder hatte dafür einst teilweise Recht bekommen. Nun kippt ein Berufungsgericht das Urteil.

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Nach Auffassung eines Bundesgerichts werden keine Menschenrechte des Mörders verletzt. Quelle: AP

Oslo Die Isolationshaft des norwegischen Massenmörders Anders Behring Breivik verstößt nach Auffassung eines Berufungsgerichts in Norwegen nicht gegen die Menschenrechte des Verbrechers. „Das Gericht ist zu dem Schluss gekommen, dass Anders Behring Breivik weder Folter noch unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt ist oder war“, verkündete das Gericht in Oslo am Mittwoch. Damit kassierten die Richter ein früheres Urteil gegen den norwegischen Staat in zweiter Instanz ein.

Der Terrorist hatte unter anderem wegen seiner langen Isolationshaft und der Kontrolle seiner Post gegen den Staat geklagt und in einem ersten Prozess im vergangenen Jahr teilweise Recht bekommen. „Es gibt keine klaren Anzeichen, dass Breivik durch seine Isolation während seiner Haft Schäden erlitten hat“, urteilten die Berufungsrichter.

Breivik hatte im Juli 2011 bei Anschlägen in Oslo und auf der Insel Utøya 77 Menschen getötet. Unter den Opfern waren viele Kinder und Jugendliche. Für das Verbrechen war er zu 21 Jahren Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt worden.

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