Fall Susanna Irritationen um Auslieferung von Ali B. – Irak wirft Deutschland Rechtsverstoß vor

Am Samstag wurde Ali B. durch kurdische Sicherheitskräfte der deutschen Bundespolizei übergeben. Zu Unrecht, sagt die irakische Regierung.

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Der Tatverdächtige im Fall Susanna war in den Irak geflohen. Bundespolizisten holten ihn dort wieder ab. Quelle: dpa

Bagdad Die irakische Regierung hat die Übergabe des Tatverdächtigen im Fall Susanna an Deutschland als Rechtsverstoß kritisiert. Es gebe zwischen beiden Ländern kein Abkommen über eine Auslieferung von gesuchten Personen, teilte das Außenministerium in Bagdad am Mittwochmorgen mit.

Den Verstoß hätten sowohl die kurdische Regionalregierung als auch Deutschland begangen. Nur das Justizministerium der irakischen Zentralregierung in Bagdad habe die Befugnis für einen Austausch von Gesuchten. Der Verdächtige Ali B. war nach der Tat in die kurdischen Autonomiegebiete im Nordirak geflohen und dort festgenommen worden.

Kurdische Sicherheitskräfte übergaben ihn am Samstag in der Regionalhauptstadt Erbil deutschen Polizeibeamten, die ihn zurück nach Deutschland geleiteten. Der Chef der Bundespolizei, Dieter Romann, war persönlich in den Nordirak geflogen, um den Verdächtigen abzuholen.

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