Flüchtlinge ohne Verfahren abschieben Ungarn weist den Weg zur nächsten Transitzone

Ungarn möchte Flüchtlinge, die innerhalb von acht Kilometern hinter Grenze aufgegriffen werden, dorthin zurückbringen. Sicherheitsbeamte sollen ihnen dann den Weg zur nächsten „Transitzone“ zeigen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Ein syrischer Flüchtling blickt auf Ungarns Grenzzaun: Wer illegal ins Land kommt und innerhalb von acht Kilometern hinter der Grenze aufgegriffen wird, soll ab Dienstag ohne Verfahren abgeschoben werde. Quelle: AP

Budapest Ungarn will offenbar Flüchtlinge, die illegal auf der Balkanroute ins Land kommen, ohne Verfahren zurück nach Serbien oder Kroatien bringen. Ab Dienstag sollten Menschen, die nach einem illegalen Grenzübertritt innerhalb von acht Kilometern hinter der Grenze in Ungarn aufgegriffen werden, zur Grenze zurückgebracht werden. Dort solle ihnen der Weg zur nächsten „Transitzone“ gezeigt werden, sagte György Bakondi, Sicherheitsberater des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban am Montag. Das ungarische Parlament habe dieses Vorgehen genehmigt.

Die „Transitzonen“ liegen jenseits der ungarischen Grenzzäune - und damit nach ungarischer Auffassung nicht auf ungarischem Staatsgebiet. Flüchtlinge können dort Asylanträge stellen. Werden illegal eingereiste Flüchtlinge aufgegriffen, müssten sie nach dem seit Sommer 2015 geltenden Gesetz in Ungarn wegen Grenzverletzung vor Gericht kommen. Bisher geschah dies nach Angaben von Bakondi in 4942 Fällen. In der Regel werden sie zur Abschiebung nach Serbien oder Kroatien verurteilt, jedoch wird dies kaum umgesetzt, weil diese Nachbarländer die Flüchtlinge kaum zurücknehmen.

Seit Anfang dieses Jahres habe Ungarn 17.351 illegal eingereiste Menschen aufgegriffen, sagte Bakondi. Im gesamten Jahr 2015 seien es rund 391.000 gewesen. 330 Flüchtlinge befänden sich in Haft. Von insgesamt rund 199.000 Asylanträgen habe Ungarn 264 genehmigt.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%