Flüchtlingspolitik Pakistan weist zwei Millionen Flüchtlinge aus

Mehr als zwei Millionen afghanische Flüchtlinge sollen innerhalb von 60 Tagen Pakistan verlassen. Ursprünglich sollten die Menschen bis Ende Juli bleiben dürfen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Islamabad Kehrtwende in Pakistans Flüchtlingspolitik: Das Kabinett in Islamabad hat am Donnerstag angekündigt, dass mehr als zwei Millionen afghanische Flüchtlinge innerhalb von 60 Tagen das Land verlassen müssen. Erst am Mittwoch hatte Pakistan eine für Ende Januar geplante Ausweisung abgesagt.

Anfang Januar hatte das Kabinett beschlossen, die Aufenthaltsgenehmigung für die Afghanen, die zum Teil schon seit Jahrzehnten in Pakistan leben, nur noch bis zum 31. Januar zu verlängern. Am Mittwoch sagte jedoch ein Sprecher des zuständigen Ministeriums für Staaten und Grenzangelegenheiten, dass die Menschen für weitere fünf Monate bis Ende Juni bleiben könnten.

Regierungschef Shahid Khaqan Abbasi ordnete aber Stunden später die Verkürzung der Frist auf 60 Tage an. Dies sei auf Anraten der Sicherheitsbehörden geschehen, hieß es aus Regierungskreisen. Die Nachrichtendienste warnten, dass sich Mitglieder afghanischer Extremistengruppen unter die Flüchtlinge gemischt hätten.

Pakistan beherbergt Millionen Flüchtlinge aus Afghanistan. Seit einigen Jahren verschlechtert sich aber das Verhältnis zwischen den Nachbarn zunehmend. Afghanistan und auch die USA werfen Pakistan vor, die afghanischen Taliban zu unterstützen. Nach erheblichen Repressalien von pakistanischen Behörden waren 2016 knapp eine Million Afghanen in ihr kriegszerrissenes Land zurückgekehrt. Es leben laut UN immer noch rund 1,4 Millionen als Flüchtlinge registrierte Afghanen in Pakistan, außerdem Hunderttausende, die als „undokumentiert“ gelten.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%