Fluggastdaten EU streitet über Datenabkommen mit den USA

Name, Adresse und Kreditkartenummer, alles wird 15 Jahre gespeichert. Die USA wollen viele persönliche Daten von EU-Passagieren, die in die Staaten reisen. Doch einige Länder wehren sich - auch Deutschland.

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Der Ankunftsbereich im Flughafen von Los Angeles. Quelle: AFP

Brüssel Die EU streitet über ein Abkommen mit den USA über die Weitergabe von Fluggastdaten im Kampf gegen den Terror. Deutschland stemmt sich gemeinsam mit einigen anderen Ländern dagegen. „Wir sind natürlich noch nicht zufrieden und deswegen können wir aus deutscher Sicht auch nicht zustimmen“, sagte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) am Dienstag in Brüssel.

Dort berieten die EU-Innenminister über den internationalen Vertrag, den die EU-Kommission mit Washington ausgehandelt hat. Auch einige andere Staaten sehen das „PNR“-Abkommen kritisch. Da im Ministerrat der EU aber mit zwei Dritteln Mehrheit abgestimmt wird, muss sich eine größere Gruppe von Staaten finden, um das Abkommen zu blockieren.

Der Vertrag verpflichtet Fluggesellschaften, 19 Datenangaben an die US-Behörden weiterzugeben. Dazu gehören Name, Adresse, Sitzplatz- und Kreditkartennummer jedes EU-Passagiers, der in die USA einreist. Terrorfahnder wie die CIA können die Angaben für die Suche nach Terroristen oder Schwerverbrechern auswerten.

Trotz einiger Änderungen richtet sich die Hauptkritik dagegen, dass die Daten bis zu 15 Jahre lang gespeichert bleiben sollen. Bislang können die Amerikaner diese Daten nach Regeln abgreifen, die für die Europäer unvorteilhafter sind und weniger Datenschutz bieten. Friedrich sprach daher von „erheblichen Verbesserungen“ gegenüber der jetzigen Vereinbarung.

Berlin steht unter dem Druck des Bundesverfassungsgerichts, das im Frühjahr 2010 zur Vorratsdatenspeicherung (der Speicherung von persönlichen Daten ohne aktuellen Anlass) geurteilt hatte. Danach muss die Speicherung verhältnismäßig sein - diese Kriterien sieht die Bundesregierung auch in dem veränderten EU-US-Abkommen nicht erfüllt.


Kritik von Datenschützern

Das Europaparlament, das ebenfalls noch grünes Licht geben muss, steht der Vereinbarung auch teilweise kritisch gegenüber. 2010 hatte das Parlament einen Vertrag über die Weitergabe von Bankdaten europäischer Bürger an die USA („Swift“-Abkommen) im ersten Anlauf abgelehnt.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx bemängelte am Dienstag die lange Aufbewahrungsfrist. Die Liste der Daten sei unverhältnismäßig, zudem sollte jeder Bürger ein Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz haben. „Leider bleiben viele der Bedenken, die die nationalen Datenschutzbehörden der Mitgliedsstaaten und ich geäußert haben, unbeachtet“, schrieb Hustinx.

Die Innenminister berieten in Brüssel auch über die Erweiterung des Schengener Abkommens. Dabei geht es um den vollständigen Wegfall der Grenzkontrollen zu Rumänien und Bulgarien, der bereits zwei Mal verschoben wurde. Hier zeichnet sich keine Einigung ab, weil die Niederlande und Finnland blockieren. Ihr Argument lautet, dass die ehemaligen Ostblockstaaten Korruption und Kriminalität nicht im Griff haben.

Eine Zustimmung der Niederlande und Finnlands zu einem Kompromissvorschlag, der eine stufenweise Grenzöffnung vorsieht, erwartet Friedrich nicht: „Ich gehe eher davon aus, dass das nicht der Fall sein wird und dass wir dann im Frühjahr des neuen Jahres darüber erneut beraten werden.“ Damit würden die Minister hinter der Aufforderung der EU-Staats- und Regierungschefs zurückbleiben. Diese hatten beim Gipfel vergangene Woche rasche
Entscheidungen verlangt.

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