Formelle Bestätigung Kongress bestätigt Bidens Sieg bei Präsidentschaftswahl – Trump sichert ordentliche Machtübergabe zu

Normalerweise ist die Bestätigung des President-Elect durch den Kongress eine Formsache. Gewaltsame Ausschreitungen hatten den Prozess unterbrochen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Jetzt ist es amtlich: Biden hat die Wahl gewonnen. Quelle: dpa

Der US-Kongress hat am frühen Donnerstagmorgen (Ortszeit) endgültig den Sieg des Demokraten Joe Biden bei der Präsidentschaftswahl bestätigt. Der amtierende US-Vizepräsident Mike Pence gab das offizielle Endresultat in einer gemeinsamen Sitzung beider Kongresskammern bekannt. Zuvor hatte der Kongress seine Beratungen für mehrere Stunden unterbrechen müssen, weil aufgebrachte Anhänger des abgewählten US-Präsidenten Donald Trump in das Kapitol eingedrungen waren.

Trump teilte mit, er werde sich nicht weiter gegen die Machtübergabe an Nachfolger Joe Biden sperren. Die Amtsgeschäfte würden am 20. Januar geordnet übertragen, betonte Trump laut einer vom stellvertretenden Stabschef Dan Scavino per Twitter verbreiteten Mitteilung am Donnerstag. Zuvor hatte der US-Kongress den Wahlsieg Bidens offiziell bestätigt. Trump bekräftigte zugleich, dass er nicht mit dem Ausgang der Wahl einverstanden sei.

Im formalen Nach-Wahl-Prozedere der USA ist vorgeschrieben, dass die Ergebnisse aus den einzelnen Bundesstaaten im Kongress zertifiziert werden. Erst dann ist amtlich, wer die Wahl gewonnen hat. Es ist der Endpunkt eines langen formalen Aktes vor der Vereidigung eines neuen Präsidenten. Üblicherweise ist dies eine schnelle formelle Prozedur.

In diesem Jahr ist es jedoch der dramatische Schlusspunkt eines beispiellosen Feldzugs von Amtsinhaber Trump gegen den Wahlausgang. Der Republikaner hatte die Wahl Anfang November mit deutlichem Abstand gegen seinen demokratischen Herausforderer Biden verloren.

Die Wahlleute aus den Bundesstaaten haben Bidens klaren Sieg bestätigt. Der Demokrat kam auf 306 der 538 Stimmen – 36 mehr als erforderlich. Für Trump stimmten 232 Wahlleute. Diese Zahlen wurden nun auch im Kongress förmlich bestätigt.

Der noch-US-Präsident behauptet weiter, er sei durch massiven Wahlbetrug um den Sieg gebracht worden. Weder er noch seine Anwälte legten aber stichhaltige Beweise dafür vor. Dutzende Klagen des Trump-Lagers wurden bislang von Gerichten abgeschmettert, auch vom Obersten US-Gericht.

Unterbrochene Sitzung

Trump hatte über Wochen diesen Tag der Kongresssitzung – ohne jegliche Grundlage – als letzte Möglichkeit dargestellt, den Wahlausgang noch umzustürzen. Angetrieben durch seine Betrugsbehauptungen legten Republikaner zwar Einsprüche gegen die Wahlergebnisse aus den Bundesstaaten Arizona und Pennsylvania ein und erzwangen so, dass sich das Repräsentantenhaus und der Senat beide Male zu getrennten Sitzungen zurückziehen mussten, um die Einwände zu debattieren. Die Aktion hatte jedoch von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg. Die Kongresskammern wiesen beide Einsprüche ab.

Ursprünglich hatten Trump-getreue Republikaner auch die Resultate aus anderen Bundesstaaten anfechten wollen. Angesichts der schweren Randale am Kapitol zogen mehrere Senatoren ihre Unterstützung für die - parteiintern sehr umstrittene - Störaktion jedoch zurück.

Tausende Trump-Anhänger waren am Mittwoch in die US-Hauptstadt geströmt, um gegen die Zertifizierung des Wahlausgangs zu protestieren. Nach einer einheizenden Rede des abgewählten Präsidenten marschierten Trump-Unterstützer vor dem Kapitol auf. Randalierer stürmten das Kongressgebäude.

Die beiden Kongresskammern mussten ihre Sitzungen abrupt unterbrechen, Parlamentssäle wurden geräumt, Abgeordnete und Senatoren in Sicherheit gebracht. Erst nach mehreren Stunden brachten Sicherheitskräfte die Lage wieder unter Kontrolle, woraufhin der Kongress seine Arbeit demonstrativ wieder aufnahm. Biden soll am 20. Januar vereidigt werden.

Mehr: Das Eindringen von Trump-Anhängern in den US-Kongress zeigt einmal mehr, in welch fragilem Zustand sich die amerikanische Gesellschaft befindet.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%