Frankreich Besuch von Terrorwebseiten bleibt erlaubt

Seit vergangenem Juni stand in Frankreich der „regelmäßige“ Besuch von terroristischen Webseiten unter Strafe. Das Verfassungsgericht hat das entsprechende Gesetz nun gekippt. Es verstoße gegen mehrere Grundrechte.

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Der Besuch von Terror-Webseiten kann nicht generell bestraft werden. Quelle: dpa

Paris Das Pariser Verfassungsgericht hat ein Gesetz gegen regelmäßige Besuche terroristischer Webseiten gekippt. Das Gesetz stellte den „gewohnheitsmäßigen“ Aufruf von Webseiten, die zu Terroranschlägen aufrufen oder diese verherrlichen, unter Strafe. Nutzern drohten bis zu zwei Jahre Gefängnis und 30.000 Euro Geldstrafe.

Der Gesetzesartikel sei verfassungswidrig, entschied der Verfassungsrat am Freitag. Die Regel war Teil eines im vergangenen Juni vom französischen Parlament verabschiedeten Anti-Terror-Pakets, das zahlreiche Sicherheitsgesetze verschärfte.

Der Verfassungsrat erklärte, dass der Artikel die Unschuldsvermutung verletze, weil der Besuch unabhängig von den Absichten des Nutzers bestraft werde. Außerdem verstoße er gegen die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit. Auch das Gleichheitsprinzip sah das Gericht verletzt, weil nur manche Bürger für den Besuch bestraft würden: Für Personen mit „redlichen Motiven“ – zum Beispiel Wissenschaftler oder Journalisten – waren Ausnahmen vorgesehen.

Frankreich war in den vergangenen zwei Jahren Ziel mehrerer islamistischer Terroranschläge, bei denen insgesamt 238 Menschen ermordet wurden.

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