Frankreich Ex-Premier Juppe will nicht für Präsidentenwahl kandidieren

Führende französische Konservative wollten ihre Chance auf das Präsidentenamt nicht aufgeben – und François Fillon stürzen. Ex-Regierungschef Alain Juppe war als Ersatz im Gespräch. Aber der hat andere Pläne.

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Für eine Kandidatur sei es viel zu spät, sagte Juppe am Montag in Bordeaux. Zudem verkörpere er auch nicht den Aufbruch zu einer politischen Erneuerung, die von den Wählern gewünscht werde. Quelle: AFP

Bordeaux Der französische Ex-Regierungschef Alain Juppe will nicht der Ersatzkandidat der Konservativen für deren umstrittenen Präsidentschaftsbewerber Francois Fillon sein. Für eine Kandidatur sei es viel zu spät, sagte Juppe am Montag in Bordeaux. Zudem verkörpere er auch nicht den Aufbruch zu einer politischen Erneuerung, die von den Wählern gewünscht werde. Juppe war von mehreren Konservativen als Alternative zu Fillon gehandelt worden, der im Zuge einer Scheinbeschäftigungsaffäre in den Umfragen auf Platz drei abgerutscht ist. Am Abend ist deswegen ein Krisentreffen der Republikaner angesetzt. Die erste Runde der Präsidentenwahl findet am 23. April statt. Mit einer Entscheidung wird aber erst in einer Stichwahl am 7. Mai gerechnet.

Fillon galt lange als Favorit. Bei der Kandidatenkür der Republikaner hatte er sich gegen Juppe und Ex-Präsident Nicolas Sarkozy durchgesetzt. Fillon steht seit Wochen wegen des Verdachts einer Scheinbeschäftigung seiner Frau auf Parlamentskosten unter Druck, er selbst weist die Vorwürfe zurück. Nun wollen führende Politiker der Konservativen mit einem Putsch gegen den angeschlagenen Kandidaten in letzter Minute die Chancen auf das Präsidentenamt retten.

Wichtige Konservative erhöhten den Druck weiter: „Ich weigere mich, unsere Anhänger und Wähler in den kollektiven Suizid zu führen“, sagte der wichtige Regionalpolitiker Christian Estrosi dem Sender BFMTV. „Wir haben keine Zeit für Debatten darüber, wer der Talentierteste ist.” Die Zeit drängt: Am 17. März läuft die Frist ab, bis zu der alle Präsidentschaftskandidaten formell bestätigt sein müssen.

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