Frankreich Private Sicherheitsleute dürfen künftig Waffen tragen

Ein Erlass erlaubt es privaten Sicherheitsleuten in Frankreich ab sofort, Schusswaffen zu tragen – unter bestimmten Kriterien. Die neue Regelung geht auf ein Sicherheitsgesetz zurück.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Auch private Leibwächter können künftig Genehmigungen zum Mitführen von Schusswaffen erhalten. Quelle: dpa

Paris Private Sicherheitsleute dürfen in Frankreich künftig in bestimmten Fällen Schusswaffen tragen. Ein entsprechender Erlass wurde am Sonntag im Amtsblatt veröffentlicht. Demnach können die Sicherheitsleute etwa Revolver tragen, wenn sie ein Gebäude bewachen und sich dadurch einem „außergewöhnlichen Risiko“ aussetzen. Allerdings sind dafür gesonderte Genehmigungen der Behörden notwendig. An weniger gefährdeten Orten können Sicherheitsleute im Gebäudeschutz Schlagstöcke und Reizgas bei sich haben.

Auch private Leibwächter können künftig Genehmigungen zum Mitführen von Schusswaffen erhalten, wenn sie besonders gefährdete Personen schützen. Bislang war das eigentlich nicht erlaubt und nur im Rahmen einer rechtlichen Grauzone möglich.

Der Erlass setzt eine Regelung aus einem Sicherheitsgesetz um, das im vergangenen Februar auch vor dem Hintergrund der Terrorgefahr verabschiedet worden war und die Regeln für den Schusswaffengebrauch von Polizisten gelockert hatte. Die nationale Menschenrechtskommission hatte damals gewarnt, dass die Bewaffnung privater Sicherheitsleute die Banalisierung der Präsenz von Waffen im öffentlichen Raum begünstige. Zugleich seien Auswahl, Ausbildung und Aufsicht privater Sicherheitsleute weit von denen der Polizei entfernt.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%