Die neue WiWo App Jetzt kostenlos testen
Download Download

Futterpreise EU will Verfütterung von Tiermehl wieder erlauben

Die EU will die Verfütterung von Tiermehl in der Landwirtschaft wieder zulassen. Grund: Die Preisexplosion bei Futtermitteln.

  • Artikel teilen per:
  • Artikel teilen per:
Entsorgte Futtermittel stehen Quelle: AP

Wie wiwo.de berichtet, einigten sich alle 27 Mitgliedstaaten am vergangenen Dienstag darauf, zunächst Fischmehl im Milchersatz für junge Wiederkäuer wie Kälber und Lämmer zu erlauben. Seit 2001 ist es infolge der BSE-Krise nach einem EU-Beschluss streng untersagt, tierische Proteine an Tiere zu verfüttern. Noch in diesem Jahr will die zuständige Gesundheitskommissarin Androula Vassiliou zudem einen Vorschlag vorlegen, wonach künftig auch wieder Schweinereste an Hühner verfüttert werden können, berichtet das Magazin weiter.

Hintergrund des Kurswechsels innerhalb der EU ist die Preisexplosion bei Futtermitteln. So hat sich Weizen in den vergangenen Monaten um zwölf Prozent verteuert, Milchleistungsfutter um 43 Prozent.

Von der "WirtschaftsWoche" befragte Verbraucherschützer kritisieren die Brüsseler Entscheidung scharf. Matthias Wolfschmidt, stellvertretender Geschäftsführer der Verbraucherorganisation Foodwatch hält den EU-Beschluss für „skandalös“. Wolfschmidt: „Wenn Pflanzenfresser wieder mit tierischen Proteinen gefüttert werden, dann ist das das Allerletzte“. Nicht nur wegen, der Lehren, die aus BSE gezogen worden seien. Auch wegen der hohen Dioxin-Belastung von Fischmehl hält er die Verfütterung für unvertretbar. „Das ist eine echte Provokation für die Verbraucher.“

Die Brüsseler Entscheidung fiel von der Öffentlichkeit bislang unbemerkt im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit (SCFCAH).

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%