Gaspipeline Baerbock: Nord Stream 2 kann so nicht genehmigt werden

Die Grünen hatten das Projekt im Wahlkampf heftig kritisiert. Bundesaußenministerin Annalena Baerbock verweist im Bezug auf Nord Stream 2 auf europäisches Energierecht.

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Die deutsch-russische Gaspipeline ist umstritten. Quelle: Reuters

Bundesaußenministerin Annalena Baerbock hat bekräftigt, dass die umstrittene deutsch-russische Gaspipeline Nord Stream 2 gegenwärtig nicht in Betrieb genommen werden könne. Bei der Aufzeichnung eines ZDF-Interviews verwies die Grünen-Politikerin am Sonntag in Brüssel auf die Vereinbarung im Koalitionsvertrag mit SPD und FDP, dass für Energieprojekte wie die Ostsee-Pipeline europäisches Energierecht gelte.

„Und das bedeutet, dass nach jetzigem Stand diese Pipeline so nicht genehmigt werden kann, weil sie eben die Vorgaben des europäischen Energierechts nicht erfüllt und die Sicherheitsfragen ohnehin noch im Raum stehen“, sagte Baerbock.

Die Grünen hatten im Wahlkampf das Projekt heftig kritisiert und auch einen Baustopp gefordert. Sie stehen ihm deutlich skeptischer gegenüber als etwa die SPD. Im Koalitionsvertrag mit SPD und FDP wurde die Pipeline nicht ausdrücklich erwähnt. Die Bundesnetzagentur hatte bereits eine Trennung der Bereiche Handel und Transport verlangt und daher das Genehmigungsverfahren für die Leitung ausgesetzt.

Zuletzt hatte auch der neue Wirtschaftsstaatssekretär im Klimaministerium, Sven Giegold, die Umsetzung von EU-Recht vor einer möglichen Inbetriebnahme der Gas-Pipeline Nord Stream 2 verlangt. „Klar ist, dass auch für dieses Projekt das europäische Energierecht gilt, die Trennung von Handel und Transport ist klar vorgegeben“, hatte der Grünen-Politiker gesagt.

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