Geiselnahme von Beslan Urteil gegen Russland rechtskräftig

Im Jahr 2004 starben bei der Geiselnahme von Beslan mehr als 330 Menschen. Russland wurde daraufhin wegen schweren Versagens beim Krisenmanagement verurteilt. Der Europäische Gerichtshof bestätigte das Urteil nun.

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Straßburg Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen Russland wegen des blutigen Geiseldramas von Beslan ist rechtskräftig. Das Land wollte seine Verurteilung von der Großen Kammer des Gerichtshofs überprüfen lassen. Dies lehnten die Straßburger Richter nun aber ab, wie am Dienstag mitgeteilt wurde. Sie hatten Moskau im April schweres Versagen beim Krisenmanagement vorgeworfen und 409 Opfern insgesamt knapp drei Millionen Euro Schmerzensgeld zugesprochen (Beschwerde-Nr.: 26562/07 u.a.).

Bei dem Terrorangriff auf eine Schule starben 2004 mehr als 330 Menschen, unter ihnen viele Kinder. Schwer bewaffnete Islamisten aus dem Konfliktgebiet Nordkaukasus nahmen damals mehr als 1100 Geiseln.

Moskau hielt die Verurteilung für „nicht überzeugend“. Das Land stört sich schon seit längerem an der Rechtsprechung des Gerichtshofs. Es hat deshalb Ende 2015 ein Gesetz erlassen, das dem nationalen Verfassungsgericht erlaubt, internationale Urteile zu überprüfen.

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