Gemeinschaftswährung Euro Euro-Beitrittskandidaten fallen bei EU-Kommission durch

Einige EU-Länder wie Polen und Schweden müssen langfristig den Euro einführen. Doch ein anderes Land zeigt mehr Bemühungen.

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Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Schweden, die Tschechische Republik und Ungarn müssen langfristig dem Euro-Raum beitreten. Quelle: dpa

Brüssel Keiner der sieben EU-Staaten, die langfristig zur Euro-Einführung verpflichtet sind, erfüllt derzeit nach Einschätzung der EU-Kommission die erforderlichen Beitrittskriterien. Die betreffenden Länder erfüllten nicht alle rechtlichen Voraussetzungen - darunter Preis- und Wechselkursstabilität sowie solide öffentliche Finanzen. Dies teilte die Brüsseler Behörde in ihrem am Mittwoch veröffentlichten Konvergenzbericht mit.

Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Schweden, die Tschechische Republik und Ungarn sind laut den EU-Verträgen verpflichtet, der Gemeinschaftswährung langfristig beizutreten. Die Länder müssen jedoch eine Reihe an Kriterien erfüllen. Festgelegte Fristen gibt es dafür nicht.

Alle Staaten erfüllten nun die Bedingung solider öffentlicher Finanzen, teilte die Kommission weiter mit - keines jedoch das Wechselkurs-Kriterium. Der sogenannte Europäische Wechselkursmechanismus ERM II ist sozusagen das Wartezimmer für den Euro. Die Währungen der jeweiligen Länder dürfen darin nur innerhalb einer begrenzten Bandbreite zum Euro auf- oder abwerten.

In ihrem Konvergenzbericht bescheinigte die Europäische Zentralbank (EZB) den Beitrittskandidaten ebenfalls Fortschritte. Gut sieht es bei den Defizitvorgaben aus, also einem Schuldenstand von maximal 60 Prozent im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung und einem Haushaltsloch von höchstens drei Prozent. Alle Länder erfüllen laut EZB diese Kriterien oder sind auf dem Weg dahin.

Zwar lägen Kroatien und Ungarn 2017 noch über der Schuldenstandsmarke. Beide würden ihre Quote aber reduzieren und auf 60 Prozent zusteuern. Nur Rumänien habe beim Haushaltsdefizit knapp unter der Obergrenze von drei Prozent gelegen. In den anderen Ländern sei diese Grenze deutlich unterschritten worden oder sie würden sogar einen Überschuss aufweisen.

Bei den Rechtssystemen sieht die EZB noch großen Aufholbedarf in allen sieben Ländern. Keiner der Staaten erfülle in diesem Punkt bereits alle Bedingungen für einen Beitritt zur Währungsunion. So sei unter anderem die Unabhängigkeit der Notenbank nicht ausreichend sichergestellt. Auch das Verbot der monetären Staatsfinanzierung müsse noch stärker eingehalten werden. Positive Ausnahme sei hier Kroatien.

Die bulgarische Regierung hatte zuletzt ihre Absicht bekräftigt, absehbar dem Euro beitreten zu wollen. „Wir begrüßen die Bemühungen der bulgarischen Behörden, die aktuell auf eine Beteiligung am Wechselkursmechanismus (WKM II) hinarbeiten, um auch die Kriterien der Wechselkursstabilität zu erfüllen“, sagte EU-Finanzkommissar Valdis Dombrovskis.

Wirtschaftskommissar Pierre Moscovici warnte jedoch: „Eine der wichtigsten Lehren, die wir aus den letzten beiden Jahrzehnten ziehen konnten, ist jedoch die Feststellung, dass Länder, die innerhalb des Euroraums florieren wollen, nicht nur eine nominale Konvergenz, sondern auch eine reale wirtschaftliche Konvergenz erreichen müssen“, sagte der französische Sozialist. „Länder, die den Euro einführen wollen, müssen sich deshalb intensiv um die Steigerung der Produktivität, die Steigerung der Investitionen, die Verbesserung der Beschäftigungslage und die Bekämpfung von Ungleichheiten bemühen.“

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