Gerichtsentscheidung US-Gericht erlaubt Klagen gegen Waffenhersteller nach Massaker

Nach dem Amoklauf an der Sandy-Hook-Grundschule in 2012 erlaubt das höchste Gericht in Connecticut Klagen gegen den Waffenhersteller Remington.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Die Kläger hatten argumentiert, dass Remington das Gewehrt „glorifiziert“ und beim Marketing junge Leute im Visier gehabt habe. Quelle: AP

Hartford Das höchste Gericht im US-Staat Connecticut hat im Zusammenhang mit dem Amoklauf an der Sandy-Hook-Grundschule 2012 Klagen gegen den Waffenhersteller Remington zugelassen. Es verwies dabei am Donnerstag ausdrücklich auf die Werbekampagne des Herstellers für die Tatwaffe. Vier der sieben Richter stimmten für die Zulassung, drei dagegen.

Die Kläger – darunter ein Überlebender und Angehörige von neun Todesopfern – hatten argumentiert, dass das vom Schützen verwendete AR-15-Gewehr als Kriegswaffe entwickelt worden und zu gefährlich für die Öffentlichkeit sei. Remington habe es aber „glorifiziert“ und beim Marketing junge Leute im Visier gehabt.

Remington dagegen hat jegliches Fehlverhalten abgestritten und unter Verweis auf US-Bundesgesetze argumentiert, Klagen gegen den Konzern seien unzulässig. Mit ihrer Entscheidung erklärten die Richter am Obersten Gericht von Connecticut nun ein Urteil einer Vorinstanz für nichtig, laut der Waffenhersteller durch ein US-weit geltendes Gesetz davor geschützt werden, für Verbrechen mit ihren Produkten zu haften.

2012 wurden bei dem Amoklauf an der Sandy-Hook-Grundschule 20 Kinder und sechs Lehrer getötet.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%