Gesetzentwurf Berlin will offenbar Steuerschlupfloch bei Immobilienkäufen schließen

Große Investoren könnten es einem Bericht zufolge bald schwerer haben, sich mit steuerlichen Sonderkonstruktionen die Grunderwerbsteuer zu sparen. Zwei Hürden sollen erhöht werden.

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Bislang können Unternehmen bei Immobilienkäufen ganz legal millionenschwere Steuerzahlungen umgehen. Quelle: dpa

Berlin Umstrittene Geschäfte, mit denen Unternehmen bei Immobilienkäufen millionenschwere Steuerzahlungen umgehen können, sollen in Deutschland weitgehend verhindert werden. Große Investoren sollen es von 2020 an schwerer haben, sich mit legalen steuerlichen Sonderkonstruktionen die Grunderwerbsteuer zu ersparen. Dies berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ (Freitag) unter Berufung auf einen ihr vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums.

Dabei geht es um „Share Deals“: Bei dem Modell nutzen Gesellschaften mit Grundbesitz Steuerschlupflöcher, indem sie statt Grundstücken Anteile übertragen. Unterhalb einer Grenze von 95 Prozent fällt dann regelmäßig keine Grunderwerbsteuer an, denn das Eigentum am Grundstück verbleibt bei der Gesellschaft.

Dem Bericht zufolge will Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) zwei Hürden erhöhen: Die für die Steuerpflicht entscheidende Anteilsgrenze wird von 95 auf 90 Prozent verringert. Gleichzeitig darf der Mehrheitseigner seinen Anteil zehn Jahre lang nicht mehr auf 100 Prozent erhöhen. Bislang liegt diese Frist bei fünf Jahren.

Die Finanzminister der Länder hatten bereits im Juni vergangenen Jahres eine Reform bei den „Share Deals“ beschlossen. Dem Staat entgingen durch diese Deals, die auch bei den Steuervermeidungsenthüllungen der „Panama Papers“ eine gewichtige Rolle spielten, zuletzt geschätzt bis zu eine Milliarde Euro an Einnahmen pro Jahr.

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