
In der Schweiz können gleichgeschlechtliche Paare vom 1. Juli 2022 an den Bund fürs Leben schließen. Vom 1. Januar an werden im Ausland geschlossene Ehen homosexueller Paare bereits als solche anerkannt und nicht mehr wie bislang als Lebenspartnerschaft betrachtet, teilte die Regierung am Mittwoch mit. Sie setzt damit die Zustimmung zu gleichgeschlechtlichen Ehen bei einer Volksabstimmung im September um.
Die Schweiz war eines der wenigen westeuropäischen Länder, in denen gleichgeschlechtliche Ehen nicht zugelassen waren. Nach Angaben der Regierung können ab dem 1. Juli keine Lebenspartnerschaften mehr geschlossen werden, die in der Schweiz seit 2007 erlaubt sind. Paare, die in einer Lebenspartnerschaft sind, können diese aber fortsetzen, ohne zu heiraten.