
Trotz eines hohen Abschieberisikos setzen weiterhin Flüchtlinge mit Booten von der Türkei nach Griechenland über. Allerdings sind es weit weniger, seit der EU-Flüchtlingspakt mit der Türkei am 20. März in Kraft getreten ist. 162 Flüchtlinge seien von Freitag auf Samstag eingetroffen, teilte der Krisenstab in Athen mit. In den beiden Vortagen seien es 62 und 69 illegal eingereiste Menschen gewesen. Zum Vergleich: Allein im Februar kamen pro Tag durchschnittlich 2000 Menschen in Griechenland an.
Trotz rückläufiger Zahlen bleibt die Lage auf den Ägäis-Inseln schwierig. Allein auf Samos, Chios und Lesbos leben in den Registrierzentren mittlerweile mehr als 8000 Migranten. Alle Neuankömmlinge haben das Recht, einen Asylantrag zu stellen. Weil Fachpersonal fehlt, zieht sich die Bearbeitung der Anträge in die Länge. Deshalb nimmt die Zahl der Menschen in den Aufnahme- und Abschiebelagern allmählich zu.
368 Migranten sind seit Inkrafttreten des Flüchtlingspakts vor fünf Wochen von den griechischen Ägäis-Inseln in die Türkei zurückgeschickt worden. Wegen des orthodoxen Osterfestes werde es in den kommenden Tagen keine Rückführungen geben, hieß es aus Kreisen der Küstenwache.
Was Flüchtlinge dürfen
Wer eine sogenannte Aufenthaltsgestattung bekommt, darf nach drei Monaten in Deutschland eine betriebliche Ausbildung beginnen. Wer geduldet ist, kann vom ersten Tag an eine Ausbildung machen. In beiden Fällen ist jedoch eine Erlaubnis durch die Ausländerbehörde nötig.
Gleiches gilt für Praktika oder den Bundesfreiwilligendienst beziehungsweise ein freiwilliges, soziales Jahr: Personen mit Aufenthaltsgestattung können nach drei Monaten ohne Zustimmung der ZAV damit beginnen, wer den Status „geduldet“ hat, darf das ab dem ersten Tag.
Wer studiert hat und eine Aufenthaltsgestattung besitzt, darf ohne Zustimmung der ZAV nach drei Monaten eine dem Abschluss entsprechende Beschäftigung aufnehmen, wenn sie einen anerkannten oder vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzen und mindestens 47.600 Euro brutto im Jahr verdienen werden oder einen deutschen Hochschulabschluss besitzen (unabhängig vom Einkommen).
Personen mit Duldung können dasselbe bereits ab dem ersten Tag des Aufenthalts.
Personen mit Aufenthaltsgestattung können nach vierjährigem Aufenthalt jede Beschäftigung ohne Zustimmung der ZAV aufnehmen.
Schwierig bleibt die Situation auch in den beiden wild errichteten Lagern in Piräus und bei Idomeni an der mazedonisch-griechischen Grenze. In Piräus hat sich die Lage etwas verbessert. Den Behörden ist es gelungen, Hunderte Migranten zu überreden, in ein gut organisiertes Lager in der Nähe von Piräus umzusiedeln.
In Idomeni dagegen harren in Zelten und unter Plastikplanen weiterhin mehr als 10 000 Menschen aus. Die Migranten machen sich trotz der Schließung der Balkanroute Hoffnung, dass es ihnen doch gelingen könnte, weiter nach Zentraleuropa zu gelangen.