Gutachten Deutschland muss Reparationen an Polen zahlen

1953 erklärte die polnische Regierung den Verzicht auf deutsche Entschädigungszahlungen für den Zweiten Weltkrieg. Polnisches Parlament und Regierung finden aber nun, dass Deutschland Entschädigungen zahlen müsse.

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Die Erklärung der polnischen Regierung aus dem Jahr 1953 über den Verzicht auf Reparationszahlungen sei verfassungswidrig gewesen und nur auf Druck der Sowjetunion erfolgt, argumentiert das polnische Parlament. Quelle: dpa

Warschau Polen stehen nach einer Expertise des polnischen Parlaments Entschädigungen von Deutschland für die Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg zu. Das Gutachten des Sejm wurde am Montag veröffentlicht. Darin heißt es: „Es ist legitim zu sagen, dass die Republik Polen einen Anspruch auf Entschädigungen von der Bundesrepublik Deutschland hat und die Behauptung, dass die Ansprüche abgelaufen oder verjährt seien, ist unbegründet.“

Die Erklärung der polnischen Regierung aus dem Jahr 1953 über den Verzicht auf Reparationszahlungen sei verfassungswidrig gewesen und nur auf Druck der Sowjetunion erfolgt. Außerdem habe sie nur die DDR betroffen, heißt es in der Begründung.

Mitglieder der polnischen Regierung haben sich in den vergangenen Wochen immer wieder für Forderungen an Deutschland ausgesprochen. Premierministerin Beata Szydlo hatte am Donnerstag betont: „Polen stehen Reparationen zu, wir sind bereit sie einzufordern.“

Die Bundesregierung weist dies zurück. Regierungssprecher Steffen Seibert erklärte am Freitag, Polen habe 1953 auf weitere Forderungen verzichtet und dies später mehrfach bestätigt.

Polens Außenminister Witold Waszczykowski sagte am Montag, es seien weitere Gutachten sowie eine Analyse der Verluste Polens während des Zweiten Weltkriegs notwendig, bevor die Regierung einen offiziellen Standpunkt einnehme.

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