Haftverschonung Puigdemont darf während des Verfahrens in Berlin leben

Carles Puigdemont darf statt in Neumünster während der Haftverschonung in Berlin leben. Dort muss er sich jede Woche bei der Polizei melden.

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Am Freitag wurde der katalanische Separatistenführer aus der Haft in Neumünster entlassen. Das OLG Schleswig hatte den europäischen Haftbefehl wegen Rebellion als von vorneherein unzulässig bewertet. Quelle: AP

Schleswig/Berlin Der katalanische Separatistenführer Carles Puigdemont hat erreicht, dass die Auflagen für seine Haftverschonung in seinem Sinn geändert werden. Sein Antrag, sich statt bei der Polizei in Neumünster jetzt einmal wöchentlich in Berlin melden zu dürfen, wurde vom Oberlandesgericht Schleswig-Holstein genehmigt, wie eine Gerichtssprecherin am Montag in Schleswig der Deutschen Presse-Agentur sagte.

Puigdemont hatte am Samstag angekündigt, bis zum Ende des juristischen Verfahrens in Berlin wohnen zu wollen.

Juristisch gibt es seit seiner Freilassung am Freitag aus der Justizvollzugsanstalt Neumünster noch keine neue Entwicklung. Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein habe bisher keinen neuen Antrag gestellt, teilte eine Sprecherin am Montag auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Die Generalstaatsanwaltschaft wäre juristisch jetzt am Zug. Sie könnte einen Antrag auf rechtliche Zulässigkeit einer Auslieferung beim Oberlandesgericht in Schleswig beantragen. Das OLG hatte den Hauptvorwurf der spanischen Justiz - Rebellion - für einen Auslieferungshaftbefehl als von vorneherein unzulässig verworfen, nicht aber den Vorwurf der Untreue. Das OLG erließ einen Auslieferungshaftbefehl gegen Puigdemont, verfügte aber unter Auflagen Haftverschonung. So darf der frühere katalanische Regionalpräsident Deutschland nicht verlassen.

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