Hass im Netz EU will Internet-Plattformen in die Pflicht nehmen

Die EU-Kommission will, dass Internetunternehmen stärker gegen Hass im Netz vorgehen. Das solle zunächst freiwillig geschehen. EU-Kommissar King kann sich aber auch verpflichtende Methoden vorstellen.

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Der EU-Sicherheitskommissar fordert ein härteres und schnelleres Vorgehen gegen Hass im Internet. Quelle: AP

Brüssel Im Kampf gegen Hassreden und Volksverhetzung im Internet will die EU-Kommission Online-Plattformen stärker in die Pflicht nehmen. Zu viele Urheber von Anschlägen seien durch illegale Terrorpropaganda im Internet angestachelt worden, teilte EU-Sicherheitskommissar Julian King am Dienstag in Brüssel mit. Er hatte sich zuvor mit Vertretern von Online-Plattformen und sozialen Netzwerken getroffen. Dabei sei über „schnelleres Handeln“ diskutiert worden. „Wenn möglich auf freiwilliger Basis. Falls nötig, werden wir aber weitere Schritte in den Blick nehmen“, sagte King.

Falls die Plattformen nicht selbst aktiv würden, müssten dies die Gesetzgeber tun, ergänzte der für den digitalen Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Andrus Ansip. Einen konkreten Gesetzesvorschlag hat die EU-Kommission bislang nicht angekündigt. Bislang haben sich Online-Plattformen wie Facebook, Twitter und Youtube freiwillig verpflichtet, stärker gegen Hasskriminalität im Internet vorzugehen und diese auch zügiger zu entfernen.

Zuletzt hatte in diesem Zusammenhang das neue deutsche Gesetz zum härteren Vorgehen gegen Hass im Netz Ärger in der EU-Kommission ausgelöst. Das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll dazu führen, dass Online-Netzwerke strafbare Inhalte schneller löschen. Bei systematischen Verstößen gegen die Vorgaben sind Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro vorgesehen. Die EU-Kommission hatte den deutschen Alleingang kritisiert und vor einem Flickenwerk an Regeln in Europa gewarnt.

Das Gesetz hatte zuletzt auch in Deutschland heftige Kritik ausgelöst. Gegner der Regelung bemängeln, dass es in der Hand der Plattformbetreiber liege, neben klaren Rechtsverstößen auch über juristisch zweifelhafte Fälle zu urteilen. Befürchtet wird zudem, dass die Betreiber in vorauseilendem Gehorsam in Zweifelsfällen lieber löschen oder sperren. Das könne zu einer Zensur von unliebsamen Beiträgen und letztlich zur Einschränkung der Meinungsfreiheit führen. Unlängst hatte die Sperrung des Twitter-Accounts der Satire-Zeitschrift „Titanic“ Empörung ausgelöst.

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