Hinweise auf Betrug Oettinger hält neue Regeln für Kindergeldzahlungen für wenig aussichtsreich

Soll das Kindergeld für EU-Ausländer im Ausland auf das dortige Niveau gekürzt werden? Günther Oettinger hält die Debatte für aussichtlos.

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Der EU-Kommissar äußerte sich zu einer Änderung der Kindergeldauszahlung. Quelle: dpa

Berlin EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger hält einen weiteren Vorstoß für neue Regeln für Kindergeldzahlungen ins EU-Ausland für wenig chancenreich. „Es gibt eine klare Tendenz unter den EU-Mitgliedstaaten, die gegenwärtige europäische Rechtslage nicht zu ändern“, sagte der CDU-Politiker dem „Tagesspiegel“.

Er verwies demnach auf Beratungen im Rat der EU-Sozialminister vom vergangenen Juni, bei denen sich eine Mehrheit der Minister gegen eine Anpassung von Kindergeldzahlungen für im Ausland lebende Kinder an die dortigen Lebenshaltungskosten ausgesprochen hatte.

Über den – völlig legalen – Bezug von Kindergeld für Kinder im Ausland wird derzeit in Deutschland stark diskutiert. Angeheizt wird die Debatte, weil teils auch Hinweise auf Betrug vorliegen. Die EU-Kommission hatte zuletzt betont, eine Anpassung von Zahlungen an die Lebenshaltungskosten am Wohnort des Kindes sei wegen des Verbots von Diskriminierung nirgendwo im EU-Recht vorgesehen.

Zuletzt hatte Österreich angekündigt, das Kindergeld für EU-Ausländer im Ausland drastisch auf das dort übliche Niveau zu kürzen. Dadurch will die rechtskonservative Koalition in Wien über 100 Millionen Euro einsparen. Es ist ein Prestigeprojekt der rechtspopulistischen FPÖ, die zusammen mit der ÖVP die Regierung in Wien stellt.

Das Bündnis unter Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hat bereits im Mai die Absenkung des Kindergeldes auf das Niveau der Herkunftsländer beschlossen. Im zweiten Halbjahr soll der Gesetzentwurf im Parlament verabschiedet werden und zu Beginn 2019 bereits in Kraft treten.

Österreich könnte womöglich als Vorbild für Deutschland dienen. Allerdings droht ein Vertragsverletzungsverfahren. Denn nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2012 haben EU-Ausländer für die Dauer ihres Aufenthalts Anspruch auf Kindergeld, auch wenn der Nachwuchs in der Heimat lebt.

Notwendig wäre deshalb eine Änderung des europäischen Koordinierungsrechts, sodass eine Indexierung des Kindergelds möglich wäre – also eine Anpassung an die jeweiligen Lebenshaltungskosten.

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