Hochrisikogebiet und Corona-Inzidenz Das müssen deutsche Urlauber in der Türkei beachten

Quelle: imago images

Die Infektionszahlen in der Türkei steigen, trotzdem sind die Beschränkungen innerhalb des Landes weitgehend aufgehoben. Worauf deutsche Urlauber jetzt zu achten haben.

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Seit dem 1. August ist die neue Corona-Reiseverordnung in Deutschland in Kraft. Nun entfällt die Kategorie der einfachen Risikogebiete und nur die der Hochrisikogebiete oder Virusvariantengebiete bleiben bestehen. In der Türkei ist eine Steigerung der Infektionszahlen, der Inzidenz und ein hoher Anteil der Delta-Variante zu beobachten. Die Bundesregierung stuft die Türkei deshalb mit Wirkung vom 17. August 2021 um null Uhr als Hochrisikogebiet ein. Worauf Urlauber nun in der Türkei zu achten haben - eine Übersicht.

Wie hoch ist der Delta-Anteil des Coronavirus in der Türkei?

Der Anteil an Neuinfektionen mit dem Coronavirus, der auf die Delta-Variante zurückzuführen ist, liegt derzeit bei rund 72,3 Prozent. Die 7-Tage-Inzidenz in der Türkei beträgt aktuell 160,3.

Wie hoch ist die Corona-Impfquote aktuell in der Türkei?

In der Türkei haben bisher 56,67 Prozent der Bevölkerung eine Erstimpfung erhalten. 42,58 Prozent sind bereits vollständig gegen das Coronavirus geimpft.

Worauf müssen Reisende vor einem Urlaub in der Türkei achten?

Vor dem Antritt einer Reise in die Türkei müssen Urlauber, die mit dem Flugzeug anreisen, ein Online-Formular des türkischen Gesundheitsministeriums ausfüllen. Im Anschluss wird den Reisenden dann per SMS oder in einer App ein Genehmigungscode zugesandt, der bei der Einreise vorgezeigt werden muss. Seit dem 1. August gilt außerdem eine geänderte Corona-Reiseverordnung. Demnach entfallen nun einfache Risikogebiete, nur die Kategorien Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet bleiben bestehen.

Bei der Einreise muss der Nachweis eines negativen Coronatests, der vollständigen Impfung gegen Corona oder einer Genesungsbescheinigung vorgelegt werden. Ein negativer Antigentest darf hierbei nicht älter als 48 Stunden sein, ein PCR-Test ist 72 Stunden lang gültig. Alternativ kann die amtliche Bescheinigung einer vollständigen Impfung vorgelegt werden. Bei einer Impfung mit dem Corona-Impfstoff von Johnson & Johnson muss die Erstimpfung mindestens 14 Tage zurückliegen, bei einer Impfung mit den Corona-Impfstoffen von Biontech/Pfizer, Moderna oder AstraZeneca muss die Zweitimpfung mindestens 14 Tage zurückliegen. Nur dann gelten Reisende als vollständig geimpft. Der Nachweis über eine bereits erfolgte Genesung darf nicht älter als sechs Monate sein. Beachten Sie zudem, dass diese Regelungen bei Anreisen aus Drittstaaten gegebenenfalls abweichen können.

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von Joshua Kodzo

Welche Corona-Regeln gelten derzeit in der Türkei?

Zwar ist die Zahl der Neuinfektionen in der Türkei hoch, dennoch ist in der Türkei wenig von Coronamaßnahmen und Beschränkungen zu sehen. Diese wurden bereits Anfang Juli von der türkischen Regierung aufgehoben. Doch seitdem steigen die Fallzahlen kontinuierlich an. So warnt der wissenschaftliche Beirat der Regierung vor einer Verschärfung der Lage im Herbst. Auch die Türkische Ärztevereinigung (TTB) kritisiert die türkische Regierung für die jüngsten Entscheidungen in der Coronapandemie. Es werden wieder strengere Maßnahmen, unter anderem entweder zwei Impfungen von Reisenden oder eine zweiwöchige Quarantäne für Einreisende gefordert.

Welche Regeln gelten für Urlauber vor Ort?

In einzelnen Fällen kann es vorkommen, dass sich Urlauber stichprobenartig einem PCR-Test unterziehen müssen. Dies soll eine sichere Weiterreise gewährleisten, die nur dann angetreten werden kann, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt. Sollte dabei ein positives Testergebnis herauskommen, müssen sich Urlauber in Behandlung geben.

Auch bei der Einreise erfolgt bereits eine Temperaturmessung. Sollten dabei erhöhte Temperaturen oder gar Fieber festgestellt werden, müssen Urlauber davon ausgehen, dass Behörden weitere Untersuchungen verordnen. 

Allgemein hat die türkische Regierung schon am 1. Juli 2021 die meisten Corona-Beschränkungen aufgehoben. So sind Restaurants und Cafés sowie weitere touristische Ziele geöffnet. Eine Ausgangsbeschränkung besteht derzeit nicht. Weiterhin gelten die Maskenpflicht in der Öffentlichkeit und ein Abstand von drei Schritten zwischen Personen.

Was müssen Reiserückkehrer nach Deutschland beachten?

Alle Einreisenden sind unabhängig vom Herkunftsland dazu verpflichtet, einen Nachweis über ein negatives Testergebnis, eine vollständige Coronaimpfung oder eine Genesungsbescheinigung vorzulegen, bevor eine Einreise nach Deutschland erfolgen kann. Dabei ist es egal, ob die Reisenden sich in einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben oder nicht. 

Ebenfalls gilt seit dem 1. August 2021 eine Testpflicht für alle, die noch nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Kinder unter 12 Jahren sind von dieser Testpflicht ausgenommen. Ein PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden sein, ein Antigen-Test nicht älter als 48 Stunden. Der Test ist bereits im Ausland zu vollziehen, die Kosten müssen die Reisenden selbst tragen. Dabei können für einen PCR-Test auch mehr als 100 Euro pro Person fällig werden. Einen Antigen-Test beziffert die Bundesregierung auf einen „ein- bis geringfügigen zweistelligen Betrag“.

Sonderregelungen für die Einreise aus einem Hochrisikogebiet

Da die Türkei ab dem 17. August als Hochrisikogebiet gilt, müssen Reisende sich vor der Rückreise nach Deutschland über die digitale Einreiseanmeldung der Bundesregierung registrieren und die Bestätigung über die Einreiseanmeldung mit sich führen. 
Außerdem müssen Reisende ein negatives Testergebnis, eine vollständige Coronaimpfung oder eine Genesungsbescheinigung mit sich führen und diese in dem Einreiseportal hochladen.

Menschen die aus einem Hochrisikogebiet einreisen, müssen sich umgehend nach Ankunft in Deutschland in eine zehntägige Quarantäne begeben. 

Die häusliche Quarantäne kann für Geimpfte oder Genesene ab dem Zeitpunkt beendet werden, ab dem der Nachweis über die Impfung oder Genesung im Einreiseportal übermittelt wird. Sollte die Übermittlung bereits vor der Rückreise erfolgt sein, muss die Quarantäne nicht angetreten werden. 

Reisende aus einem Hochrisikogebiet die weder geimpft noch genesen sind, müssen sich nach der Einreise nach Deutschland umgehend in eine zehntägige Quarantäne begeben. Wichtig ist: Eine Testung um die Quarantäne vorzeitig zu beenden, kann frühestens fünf Tage nach der Einreise nach Deutschland vorgenommen werden. Rückreisende die weder geimpft noch genesen sind, müssen sich somit mindestens fünf Tage isolieren. Erst nachdem das Testergebnise über die Einreiseanmeldung der Bundesregierung übermittelt wurde, kann die Quarantäne beendet werden.

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