Hongkong und Macao Bericht: China verschiebt Entscheidung über Anti-Sanktions-Gesetz

China möchte Unternehmen verpflichten, Sanktionen gegen sich nicht umzusetzen. Die Pläne sorgen für Unruhe bei Unternehmen und Finanzinstitutionen.

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Beobachter sehen die Freiheiten der Metropole durch das geplante Gesetz bedroht. Quelle: dpa

Chinas Führung hat die Entscheidung über ein Gesetz zur Abwehr ausländischer Sanktionen in Hongkong und Macao laut einem Medienbericht verschoben. Der Ständige Ausschuss des Volkskongresses legte am Freitag anders als erwartet keinen Beschluss zu Änderungen der Anhänge der Grundgesetze der beiden chinesischen Sonderverwaltungsregionen vor. Die Hongkonger Zeitung „South China Morning Post“ berichtete unter Berufung auf Quellen, dass die Entscheidung verschoben worden sei. Peking wolle zunächst noch mehr Meinungen einholen, so die Zeitung.

Das geplante Gesetz hatte für Unruhe unter internationalen Unternehmen und Finanzinstitutionen gesorgt, die befürchten, in den Streitigkeiten Chinas mit den USA und Europa zwischen die politischen Fronten zu geraten. Auch herrscht Sorge, dass der besondere Status Hongkongs als freie asiatische Wirtschaft- und Finanzmetropole gefährdet werden könnte.

Experten sehen in dem Gesetz ein Instrument zur Abschreckung, um die USA oder Europa von der Verhängung weiterer Sanktionen abzuhalten. Wegen der Unterdrückung der Demokratiebewegung in Hongkong und des Umgangs mit der muslimischen Minderheit der Uiguren in Xinjiang in Nordwestchina hatten die USA und die EU verschiedene Sanktionen gegen Verantwortliche in Hongkong und in China erlassen.

Im Juni hatte der Volkskongress bereits ein Anti-Sanktions-Gesetz für die Volksrepublik verabschiedet. Es verbietet Unternehmen und Individuen, Sanktionen gegen chinesische Unternehmen umzusetzen, und fordert vielmehr Kooperation mit der chinesischen Gegenwehr. Es drohen Strafmaßnahmen für Unternehmen, Manager und Familienmitglieder wie das Einfrieren von Konten, die Rücknahme von Visa und Ausweisung. Betroffene Firmen können auch ausländische Unternehmen auf Schadenersatz verklagen. Bislang sind jedoch keine Fälle bekannt, in denen das Gesetz eingesetzt wurde.

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