Im EU-Rechtsstaatsverfahren Polen stellt neuen Gesetzentwurf zum Verfassungsgericht vor

Das Parlament in Polen hat einen Tag vor Fristablauf im EU-Rechtsstaatsverfahren einen neuen Entwurf zur Reform des Verfassungsgerichts präsentiert. Kritik von der Opposition kommt allerdingst auch in diesem Fall zügig.

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Nur einen Tag vor Ablauf der Frist im EU-Rechtsstaatsverfahren hat das polnische Parlament einen neuen Vorschlag zur Reform des Verfassungsgerichts vorgelegt. Quelle: dpa

Warschau Einen Tag vor Ablauf des Ultimatums im EU-Rechtsstaatsverfahren gegen Polen hat das Parlament in Warschau einen neuen Entwurf zur Reform des Verfassungsgerichts vorgestellt. Die 49 Seiten umfassende Novelle wurde am Mittwoch auf der Webseite des Sejm veröffentlicht. Empfehlungen der Rechtsexperten des Europarates, der sogenannten Venedig-Kommission, seien dabei größtenteils berücksichtigt worden, zitierte die Nachrichtenagentur PAP den PiS-Abgeordneten Andrzej Matusiewicz.

In dem neuen Entwurf wird beispielsweise davon abgegangen, dass Fälle vom Verfassungsgericht chronologisch abgearbeitet werden müssen. Dies hatte der Regierung den Vorwurf eingebracht, umstrittene Reformen der PiS könnten erst nach Jahren beraten werden.

Wann der Gesetzentwurf ins Parlament kommen sollte, war zunächst unklar. Im Streit um die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts hatte die EU-Kommission Polen bis zum 27. Oktober Zeit für Änderungen an dem umstrittenen Gesetz gegeben. Oppositionspolitiker kritisierten jedoch auch den neuen Entwurf. Er ermögliche der PiS, die Wahl des künftigen Gerichtsvorsitzenden zu ihren Gunsten zu beeinflussen.

Auch die EU-Kommission hatte kritisiert, dass die PiS drei von der Vorgängerregierung gewählte Juristen durch eigene Kandidaten ersetzen wollte. Der neue Entwurf sieht vor, dass nicht die ursprünglich ernannten Richter, sondern die PiS-Kandidaten, an der Wahl des künftigen Vorsitzenden beteiligt sein können.

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