INF-Vertrag Russland soll vertragswidrig neue Raketen stationiert haben

Das Verbot von Mittelstreckenraketen von 1987 war ein Meilenstein der Rüstungskontrolle. Doch mittlerweile werfen Washington und Moskau einander fehlende Vertragstreue vor. Stein des Anstoßes: Die neue russische SS-C-8.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Eine russische Sojus MS-03 Rakete Quelle: dpa

Russland soll nach einem Bericht des US-Senders CNN neue Marschflugkörper stationiert und damit den russisch-amerikanischen INF-Vertrag gebrochen haben. Der Sender beruft sich dabei auf Quellen in der US-Regierung. Auch die „New York Times“ hatte darüber berichtet. Der 1987 zwischen den USA und der damaligen Sowjetunion geschlossene Vertrag verbietet landgestützte nukleare Mittelstreckenraketen mit 500 bis 5500 Kilometer Reichweite.

„Die Russische Föderation verletzt weiterhin ihre Pflichten aus dem INF-Vertrag“, heißt es in einem Statement des US-Außenministeriums, das CNN vorliegt. INF steht für Intermediate Range Nuclear Forces.

Russland wies die Vorwürfe zurück. Moskau halte alle internationalen Abkommen und damit auch den INF-Vertrag ein, sagte Kremlsprecher Dmitri Peskow am Mittwoch in Moskau.

Schwach gerüstet: Militärausgaben ausgewählter Nato-Mitgliedstaaten 2016

Dem Bericht der „New York Times“ nach beziehen sich die Vorwürfe auf neue Marschflugkörper mit dem Nato-Code SS-C-8 (Russisch: 9M729), die eine Reichweite von 2600 Kilometern haben sollen. Sie zählen zum Iskander-System von Boden-Boden-Raketen. Ein Bataillon mit SS-C-8 stehe noch auf dem Raketentestgelände Kapustin Jar bei Wolgograd, ein zweites sei im Dezember in den aktiven Dienst genommen worden. Zum Ort wurden keine Angaben gemacht.

Washington hat in den vergangenen Jahren mehrfach Moskau bezichtigt, das Abkommen zu verletzen. 2014 machte US-Präsident Barack Obama die Vorwürfe in einem Brief an Kremlchef Wladimir Putin erstmals öffentlich. Russland hält wiederum den USA vor, den INF-Vertrag durch den Raketenabwehrschirm mit Abschussstationen in Polen und Rumänien zu verletzen.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%