Island Ex-Regierungschef scheitert vor Menschenrechtsgericht

Das Gerichtsverfahren gegen den ehemaligen isländischen Regierungschef Haarde nach der Bankenpleite 2008 war nicht unfair. Haarde war wegen Mitverantwortung verurteilt worden, hatte aber keine Gefängnisstraße erhalten.

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Das Straßburger Gericht wies damit einstimmig eine Beschwerde des früheren Toppolitikers (M.) ab. Quelle: dpa

Straßburg Der frühere isländische Regierungschef Geir Haarde hat nach der verheerenden Bankenpleite 2008 in seiner Heimat kein unfaires Gerichtsverfahren bekommen. Das urteilte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. (Rechtssache 66847/12)

Das Straßburger Gericht wies damit einstimmig eine Beschwerde des früheren Toppolitikers ab, wonach er kein faires Verfahren erhalten habe. Den Einwand, wonach es keine klare gesetzliche Basis für die Verurteilung gab, ließen die Richter mehrheitlich nicht gelten.

Haarde war nach früheren Angaben 2012 von einem Sondergericht in Island wegen Mitverantwortung bei der Bankenpleite verurteilt worden, hatte aber keine Gefängnisstrafe erhalten. Der Bankencrash hatte Tausende Sparer getroffen. Haarde war 2009 zurückgetreten. Der 66-Jährige ist derzeit Botschafter seines Landes in den USA.

Das Urteil wird rechtskräftig, falls nicht beteiligte Parteien innerhalb von drei Monaten die Verweisung an die Große Kammer des Gerichts beantragen.

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