Israel Korruptionsvorwürfe gegen Netanjahu landen vor Gericht

Hat der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu Geschenke angenommen und versucht, die Medienberichterstattung in Israel zu beeinflussen? Nach monatelangen Befragungen formuliert die Polizei einen Verdacht.

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Benjamin Netanjahu: Der israelische Premierminister streitet alle Vorwürfe ab. Quelle: dpa

Jerusalem Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu gerät durch Korruptionsvorwürfe immer stärker unter Druck. Die Polizei habe dem Gericht mitgeteilt, Netanjahu werde des Betrugs, der Untreue und Bestechlichkeit verdächtigt, berichteten mehrere israelische Medien am Donnerstagabend. Ein Kommentator des TV-Senders Channel 10 sprach von einer „dramatischen Entwicklung“.

Gleichzeitig verhängte das Gericht eine Nachrichtensperre über Details zu Verhandlungen der Ermittler mit Netanjahus ehemaligem Stabschef Ari Harow. Diese soll bis zum 17. September gelten.

Nach vorherigen Medienberichten soll Harow, der als enger Vertrauter Netanjahus galt, Kronzeuge in den Ermittlungen gegen ihn werden. Im Gegenzug solle Harow, gegen den die Polizei wegen anderer Vergehen ermittelt, eine leichtere Strafe erhalten.

Netanjahu steht unter dem Verdacht, von Geschäftsleuten illegal Geschenke angenommen zu haben. Außerdem soll er versucht haben, unrechtmäßig Einfluss auf die Medienberichterstattung in Israel zu nehmen. In der Affäre um den geplanten Kauf deutscher U-Boote gilt Netanjahu bisher nicht als Verdächtiger, es wird jedoch unter anderem gegen seinen Anwalt David Schimron ermittelt.

Netanjahu bestreitet Fehlverhalten und hat die Vorwürfe als Hexenjagd feindseliger Medien gegen ihn und seine Familie dargestellt. Am Donnerstagabend teilte sein Büro in einer Stellungnahme mit: „Wir weisen die unbegründeten Behauptungen gegen den Ministerpräsidenten vollumfänglich zurück.“ Die Anschuldigungen seien Teil einer Kampagne für einen Austausch der Regierung.

David Bitan, führender Abgeordneter der Regierungspartei Likud, hatte im März gesagt, Netanjahu habe „keine Absicht, zurückzutreten, selbst wenn er angeklagt wird“.

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